Der interne Tarifwechsel bezeichnet das Recht eines PKV-Versicherungsnehmers, gemäß § 204 VVG innerhalb derselben privaten Krankenversicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei werden die aufgebauten Altersrückstellungen übertragen und keine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt, soweit der Zielttarif gleichartige oder geringere Leistungen umfasst.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte in der PKV bietet der interne Tarifwechsel eine wichtige Möglichkeit zur Beitragsoptimierung im Laufe des Versicherungslebens. In Phasen mit niedrigerem Einkommen (Elternzeit, Weiterbildungspause, frühe Niederlassung) kann ein Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen die monatliche Belastung erheblich senken. Laut § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG ist der Versicherer verpflichtet, den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu ermöglichen; der Anspruch gilt auch für den Basistarif. Altersrückstellungen werden anteilig angerechnet, sodass Versicherte nicht doppelt zahlen. Ärzteversichert empfiehlt, den internen Tarifwechsel regelmäßig zu prüfen, insbesondere wenn sich die Lebenssituation oder das Einkommen wesentlich ändert.
Abgrenzung
Der interne Tarifwechsel unterscheidet sich vom Anbieterwechsel (externer Wechsel), bei dem der Versicherungsnehmer zu einer anderen PKV-Gesellschaft wechselt; dort findet eine Gesundheitsprüfung statt und Altersrückstellungen werden nur eingeschränkt mitgenommen. Auch unterscheidet er sich vom Wechsel in die GKV, der nur bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bestimmten Statusänderungen möglich ist.
Beispiel
Ein 45-jähriger Oberarzt zahlt 650 Euro monatlich in einem Premium-PKV-Tarif. Er wechselt intern in einen gleichwertigen Tarif, der für seine Altersgruppe günstiger kalkuliert ist. Ohne Gesundheitsprüfung zahlt er künftig 520 Euro; die aufgebauten Altersrückstellungen verbleiben vollständig beim neuen Tarif.
Quellen
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