Der interne Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist in § 204 VVG geregelt und ermöglicht es Versicherten, innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln. Die angesammelten Altersrückstellungen werden dabei vollständig in den neuen Tarif übertragen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist für den neuen Tarif grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der neue Tarif gleichwertige oder geringere Leistungen bietet.
Bedeutung für Ärzte
Für PKV-versicherte Ärzte ist der interne Tarifwechsel ein wichtiges Instrument zur Beitragsoptimierung, insbesondere wenn der Beitrag im Laufe der Jahre erheblich gestiegen ist. Durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif des gleichen Anbieters können die Beiträge gesenkt werden, ohne die aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren. Ärzte sollten jedoch prüfen, ob der günstigere Tarif einen ausreichenden Leistungsumfang bietet.
Praxishinweise
PKV-Versicherte sollten das Recht auf internen Tarifwechsel kennen und bei steigenden Beiträgen aktiv bei ihrer Versicherung nach Alternativen fragen. Oft werden die günstigsten Tarife nicht von alleine angeboten. Ärzteversichert unterstützt bei der PKV-Tarifoptimierung und zeigt Möglichkeiten zur Beitragsreduktion auf.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 204 VVG Tarifwechsel
- PKV-Verband: Interner Tarifwechsel
- Verbraucherzentrale: PKV-Beitrag senken
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