Technische Hilfen in der Pflege sind Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die pflegebedürftigen Menschen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und pflegende Angehörige bei ihrer Arbeit entlasten. Dazu gehören technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Aufstehhilfen, Hausnotrufgeräte, Rollstühle und Inkontinenzprodukte sowie Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Kosten werden ganz oder teilweise von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die pflegebedürftige Patienten betreuen, ist die korrekte Verordnung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln eine wichtige Aufgabe. Die Verordnung erfolgt nach den Vorgaben der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. Eine fehlerhafte Verordnung kann zu Rückforderungen der Pflegekasse oder zu Haftungsrisiken führen. Ärzte sollten auch über innovative technische Assistenzsysteme informiert sein, die zunehmend im Pflegebereich eingesetzt werden.
Praxishinweise
Ärzte sollten bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln den aktuellen Hilfsmittelkatalog der GKV und die Versorgungsrichtlinien kennen. Bei Fragen zur Verordnung können die MDK-Richtlinien und die Spitzenverbände weiterhelfen. Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken bei der Hilfsmittelversorgung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelkatalog
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel
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