Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist ein steuerliches Besteuerungsverfahren für natürliche Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) im Betriebsvermögen halten. Erträge aus diesen Anteilen (Dividenden, Veräußerungsgewinne) werden nur zu 60 Prozent der regulären Einkommensteuer unterworfen; 40 Prozent bleiben steuerfrei. Im Gegenzug sind Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen ebenfalls nur zu 60 Prozent abziehbar.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die eine vermögensverwaltende GmbH (Holding) besitzen oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH tätig sind und GmbH-Anteile im Betriebsvermögen halten, kann das Teileinkünfteverfahren steuerlich vorteilhaft sein. Im Vergleich zur Abgeltungsteuer auf private Dividenden (25 Prozent Flat Tax) lohnt sich das TEV vor allem bei niedrigerem persönlichen Steuersatz oder bei der Möglichkeit, Betriebsausgaben abzuziehen.

Praxishinweise

Die Entscheidung zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren sollte jährlich mit dem Steuerberater getroffen werden, da sie von der persönlichen Steuersituation abhängt. Für Ärzte-GmbHs und Holdingstrukturen ist spezialisierte Steuerberatung unverzichtbar. Ärzteversichert vernetzt Ärzte mit erfahrenen Steuerberatern für GmbH-Strukturen.

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Quellen

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