Die Teilkaskoversicherung deckt Fahrzeugschäden durch äußere Ereignisse, die der Fahrzeughalter nicht selbst verursacht hat: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl des Fahrzeugs, Wildunfälle sowie Brand und Explosion. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus durch Dritte.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte nutzen häufig hochpreisige Fahrzeuge für Hausbesuche oder den täglichen Praxisbetrieb. Bei einem Fahrzeugwert über 30.000 bis 40.000 Euro lohnt sich in der Regel eine Vollkaskoversicherung, da ein selbstverschuldeter Unfall (z. B. beim Einparken in engen Parkhäusern) zu hohen Reparaturkosten führt. Für ältere Fahrzeuge mit geringem Zeitwert kann die Vollkasko wirtschaftlich nicht sinnvoll sein: Liegt die jährliche Vollkaskoprämie bei 500 Euro und der Fahrzeugwert bei 8.000 Euro, ist der Break-even bereits bei einem moderaten Schadensfall erreicht. Für Ärzte mit Dienstwagen über den Arbeitgeber trägt das Krankenhaus oder die Klinik in der Regel die Versicherungskosten. Ärzteversichert empfiehlt, die Kaskowahl jährlich anhand des aktuellen Fahrzeugwerts zu überprüfen.
Abgrenzung
Teilkasko und Vollkasko unterscheiden sich von der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflicht: Letztere deckt Schäden an Dritten (Sach- und Personenschäden); Kasko deckt ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug. Für einen Wildunfall ist die Teilkasko ausreichend; für einen selbst verursachten Auffahrunfall am eigenen Fahrzeug nur die Vollkasko.
Beispiel
Ein Arzt fährt mit seinem 55.000 Euro teuren SUV abends vom Nachtdienst nach Hause und streift eine Betonmauer; der Schaden am eigenen Fahrzeug beträgt 8.000 Euro. Ohne Vollkasko trägt er diesen Betrag selbst; mit Vollkasko (Eigenanteil 1.000 Euro) zahlt die Versicherung 7.000 Euro, allerdings mit Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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