Telemedizin bezeichnet die Erbringung medizinischer Leistungen über räumliche Distanz unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie umfasst Videosprechstunden (synchron), schriftliche Online-Konsultationen (asynchron), Telekonsile zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen sowie das Telemonitoring chronisch kranker Patienten. Telemedizin ermöglicht eine flexiblere Patientenversorgung und verbessert den Zugang zur medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte bietet die Telemedizin neue Versorgungsmöglichkeiten und zusätzliche Einnahmen, stellt aber auch besondere haftungsrechtliche Anforderungen. Eine Fernbehandlung ohne vorherigen persönlichen Kontakt ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Dokumentation telemedizinischer Leistungen muss sorgfältig erfolgen. In der Berufshaftpflichtversicherung müssen telemedizinische Tätigkeiten mitversichert sein.

Praxishinweise

Ärzte, die Telemedizin anbieten möchten, sollten die berufsrechtlichen Vorgaben ihrer Landesärztekammer kennen und ihre Berufshaftpflicht auf Deckung von Telemedizin-Risiken prüfen. Technische Anforderungen und Datenschutzpflichten müssen eingehalten werden. Ärzteversichert berät zur haftungsrechtlichen Absicherung telemedizinischer Tätigkeit.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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