Testimonials sind Erfahrungsberichte oder Empfehlungen von Patienten, die für Werbezwecke einer Arztpraxis verwendet werden. Sie zählen zu den wirkungsvollsten Marketinginstrumenten, sind aber im Heilmittelwerbegesetz (HWG) und in der ärztlichen Berufsordnung streng reguliert. Das HWG verbietet Werbung mit Krankengeschichten sowie mit angepriesenen Heilungsverläufen, die bei Patienten unzutreffende Erwartungen wecken könnten.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die ihre Praxis online vermarkten, ist das Thema Testimonials ein rechtliches Minenfeld. Positive Bewertungen auf Google oder Jameda sind zulässig, da sie von Patienten eigenständig verfasst werden. Problematisch wird es, wenn Ärzte gezielt Testimonials initiieren, bezahlen oder solche mit konkreten Behandlungsergebnissen für ihre Werbung einsetzen. Verstöße gegen das HWG können zu kostspieligen Abmahnungen führen.
Praxishinweise
Ärzte sollten Testimonials ausschließlich auf Bewertungsportalen im Rahmen des Zulässigen belassen und keine gezielten Patientenempfehlungen für Werbezwecke einholen. Die Rechtsschutzversicherung sollte HWG-bezogene Abmahnverfahren abdecken. Ärzteversichert informiert zu Praxisrecht und geeigneten Absicherungslösungen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 11 HWG Testimonials
- Bundesärztekammer: Ärztliche Werbung und Berufsordnung
- Deutsches Ärzteblatt: Werbung in der Arztpraxis
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