Die therapeutische Aufklärung bezeichnet die Pflicht des Arztes, den Patienten nach einer Diagnose oder einem Eingriff über die notwendigen Verhaltensmaßnahmen zu informieren, die für den Heilungserfolg oder die Vermeidung von Komplikationen erforderlich sind. Dazu gehören Hinweise auf Medikamenteneinnahme, körperliche Schonung, Wundversorgung, Kontrolltermine und Warnsignale.
Bedeutung für Ärzte
Fehlt eine ordnungsgemäße therapeutische Aufklärung und entsteht dadurch ein Schaden, haftet der Arzt für die daraus resultierenden Folgen. Typische Fallkonstellationen sind: fehlende Hinweise auf Fahrtüchtigkeit nach Sedierung, unterlassener Hinweis auf gefährliche Arzneimittelwechselwirkungen oder fehlende Anleitung zur postoperativen Thromboseprophylaxe. Anders als die Selbstbestimmungsaufklärung betrifft die therapeutische Aufklärung nicht die Einwilligung des Patienten, sondern die Sicherung des Behandlungserfolgs; sie hat damit eine andere rechtliche Qualität. In der Haftpflichtpraxis wird die therapeutische Aufklärung vom Arzt häufig mündlich erteilt und nicht dokumentiert; dies führt im Streitfall zu Beweisschwierigkeiten. Ärzteversichert empfiehlt, die wesentlichen Inhalte der therapeutischen Aufklärung schriftlich zu dokumentieren oder auf vorgefertigte Merkzettel zu verweisen, die dem Patienten ausgehändigt werden.
Abgrenzung
Die therapeutische Aufklärung unterscheidet sich von der Selbstbestimmungsaufklärung dadurch, dass sie nicht auf die Einwilligung in den Eingriff zielt, sondern auf das Verhalten danach. Sie unterscheidet sich auch von der Diagnoseaufklärung, bei der der Arzt dem Patienten seinen Befund mitteilt.
Beispiel
Nach einer ambulanten Kniearthroskopie erklärt der Chirurg dem Patienten, dass er 48 Stunden kein Fahrzeug führen und das Bein hochlagern soll; er händigt einen schriftlichen Merkzettel mit Thromboseprophylaxe-Anweisungen aus und dokumentiert dies in der Akte.
Quellen
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