Die therapeutische Aufklärung ist die ärztliche Pflicht, den Patienten über seine Erkrankung, den Behandlungsplan, mögliche Risiken sowie erforderliche Verhaltensmaßnahmen so zu informieren, dass er aktiv an der Therapie mitwirken kann. Sie ist Teil der allgemeinen Aufklärungspflicht des Arztes und in §630c BGB und §630e BGB geregelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Therapeutische Aufklärung umfasst Diagnose, Behandlungsziel, Verlauf und Verhaltensregeln
  • Sie dient der Therapietreue (Compliance) und der informierten Mitarbeit des Patienten
  • Fehler bei der therapeutischen Aufklärung können Schadensersatzansprüche begründen

Therapeutische Aufklärung im Kontext der Arztpraxis

Die therapeutische Aufklärung ist von der Eingriffs- oder Selbstbestimmungsaufklärung zu unterscheiden. Während die Eingriffsaufklärung der Einwilligung in eine Behandlung dient und vor dem Eingriff erfolgen muss, begleitet die therapeutische Aufklärung den gesamten Behandlungsverlauf. Sie umfasst Hinweise zur Medikamenteneinnahme, zu Lebensstiländerungen, zu Kontrolluntersuchungen und zum Erkennen von Komplikationssymptomen.

Kommt es zu einem Behandlungsschaden, den der Patient durch korrekte Befolgung der therapeutischen Aufklärung hätte vermeiden können, kann eine unzureichende Aufklärung den Arzt haftbar machen. Gerichte verlangen, dass die Aufklärung verständlich, vollständig und dokumentiert ist. Eine sorgfältige Dokumentation im Behandlungsprotokoll ist daher unerlässlich.

Schriftliche Aufklärungsunterlagen, wie Informationsblätter oder Dosierungshinweise, ergänzen das Aufklärungsgespräch und helfen, Missverständnissen vorzubeugen.

Was Ärzte wissen müssen

Eine sorgfältige therapeutische Aufklärung schützt den Patienten und den Arzt gleichermaßen. Ärzteversichert empfiehlt, die Aufklärungspraxis regelmäßig zu überprüfen und die Berufshaftpflichtversicherung auf ausreichenden Deckungsschutz für Aufklärungsversäumnisse zu prüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

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