Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ist eine steuerliche Sonderregelung für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG). Sie ermöglicht, nicht aus dem Betrieb entnommene Gewinne (thesaurierte Gewinne) mit einem ermäßigten Steuersatz von pauschal 28,25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu besteuern, anstatt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Erst bei späterer Entnahme wird eine Nachversteuerung fällig.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte in Einzelpraxis oder BAG (als Personengesellschaft) kann die Thesaurierungsbegünstigung sinnvoll sein, wenn hohe Gewinne im Unternehmen verbleiben sollen, etwa für Investitionen oder den Aufbau von Eigenkapital. Bei Ärzten mit Spitzensteuersatz (42 bis 45 Prozent) ergibt sich durch die Thesaurierungsbegünstigung ein deutlicher Steueraufschub. Der Verwaltungsaufwand für die Inanspruchnahme ist jedoch erheblich.

Praxishinweise

Ärzte sollten die Thesaurierungsbegünstigung nur nach sorgfältiger Analyse mit ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen. Der Vorteil ist vor allem bei langfristig im Betrieb verbleibenden Gewinnen relevant. Ärzteversichert vermittelt Ärzte an auf Heilberufe spezialisierte Steuerberater.

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Quellen

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