Eine Tilgungsaussetzung bezeichnet die vorübergehende Befreiung eines Darlehensnehmers von der Tilgungsleistung bei einem laufenden Kredit. Die Zinszahlungen laufen in dieser Phase weiter; die Restschuld reduziert sich nicht und kann durch angesammelte Zinsen sogar leicht wachsen.
Bedeutung für Ärzte
In der Aufbauphase einer Praxis oder während umsatzschwächerer Quartale kann eine Tilgungsaussetzung kurzfristig Liquidität freisetzen. Die meisten Kreditverträge erlauben eine einmalige Tilgungsaussetzung von drei bis sechs Monaten auf Antrag; einige Banken bieten diese Option insbesondere für Heilberufe im Rahmen ihrer Standesgruppen-Konditionen an. Die Kosten sind überschaubar: Bei einem Restdarlehen von 300.000 Euro und 3,5 % Zinssatz fallen während einer dreimonatigen Tilgungsaussetzung ca. 2.625 Euro zusätzliche Zinsen an. Zu beachten ist, dass die ausgefallenen Tilgungsbeträge entweder später nachgeholt oder die Restlaufzeit verlängert wird. Ärzteversichert rät, die Tilgungsaussetzung rechtzeitig bei der Bank zu beantragen und die längerfristigen Kosten gegen den kurzfristigen Liquiditätsgewinn abzuwägen.
Abgrenzung
Die Tilgungsaussetzung unterscheidet sich von der Sondertilgung: Letztere erhöht die Tilgungsleistung außerplanmäßig; Erstere setzt sie temporär aus. Sie ist auch von der Stundung zu unterscheiden, bei der zusätzlich zur Tilgung auch die Zinszahlungen aufgeschoben werden.
Beispiel
Eine Praxisgründerin hat im zweiten Quartal nach Niederlassung unerwartet wenig Einnahmen durch KV-Honorarverzögerungen. Sie beantragt eine dreimonatige Tilgungsaussetzung bei ihrer Praxisfinanzierungsbank; diese genehmigt sie nach Vorlage der aktuellen BWA. Der monatliche Liquiditätspuffer beträgt 1.500 Euro.
Quellen
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