Der Treuhänder in der privaten Krankenversicherung ist ein unabhängiger, von der BaFin zugelassener Versicherungsmathematiker, der die Beitragsanpassungen privater Krankenversicherer prüft und genehmigt. Gemäß Paragraf 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf ein PKV-Anbieter Prämien nur dann erhöhen, wenn die auslösenden Faktoren, insbesondere gestiegene Leistungsausgaben, überschritten werden und der Treuhänder der Anpassung zustimmt. Er agiert dabei als neutrales Kontrollorgan zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, gibt die Treuhänderprüfung eine rechtliche Garantie dafür, dass Beitragserhöhungen nicht willkürlich erfolgen, sondern auf nachvollziehbaren aktuariellen Grundlagen beruhen. Bei überdurchschnittlichen Prämienanstiegen kann die Prüfung durch den Treuhänder als Nachweis dienen, dass die Erhöhung gerechtfertigt war. Wer die Beitragsanpassung seines Versicherers anfechten möchte, kann dies gerichtlich geltend machen.
Praxishinweise
Ärzte sollten Beitragsanpassungsschreiben ihrer PKV sorgfältig lesen und bei Unklarheiten nachfragen, ob der Treuhänder zugestimmt hat. Bei anhaltend hohen Beitragssteigerungen empfiehlt sich ein interner Tarifwechsel. Für eine umfassende Beratung zu PKV-Tarifen und Absicherungsoptionen steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- BaFin: Aufgaben des PKV-Treuhänders
- PKV-Verband: Beitragsanpassungen erklärt
- VVG § 203: Beitragsanpassungsrecht
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