Die Teilnahme-Sonderstellung (TSS) bezeichnet im Kassensystem die besondere Stellung von Vertragsärzten, die aufgrund spezifischer Qualifikationen, Genehmigungen oder Ermächtigungen berechtigt sind, bestimmte Leistungen abzurechnen, die außerhalb der regulären Fachgruppen-Budgets liegen. Sie findet sich beispielsweise bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), bei bestimmten Dialyseleistungen oder im Bereich der psychosomatischen Grundversorgung.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die eine TSS innehaben, ergeben sich sowohl erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten als auch zusätzliche Dokumentations- und Qualitätsnachweispflichten. Die TSS-Genehmigung wird in der Regel von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt und ist an bestimmte Voraussetzungen wie Weiterbildungsnachweise oder Mindestfallzahlen geknüpft. Eine fehlerhafte Abrechnung ohne entsprechende Genehmigung kann zu Rückforderungen führen.
Praxishinweise
Ärzte mit TSS-Leistungen sollten ihre Genehmigungen regelmäßig auf Aktualität prüfen und Änderungen der Qualifikationsvoraussetzungen beobachten. Für eine fachkundige Begleitung bei Abrechnungsfragen oder versicherungsrechtlichen Aspekten der Praxistätigkeit steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
- KBV: Genehmigungspflichtige Leistungen
- GKV-Spitzenverband: Versorgungsstrukturen
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