Der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern) ist der vom Marburger Bund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelte Tarifvertrag für angestellte Krankenhausärzte. Er umfasst Regelungen zu Eingruppierung, Gehalt, Bereitschaftsdienst, Überstunden, Urlaub und Sonderzahlungen.
Bedeutung für Ärzte
Der TV-Ärzte-VKA sieht vier Entgeltgruppen vor: Ä 1 (Assistenzarzt), Ä 2 (Facharzt), Ä 3 (Oberarzt), Ä 4 (leitender Arzt/Chefarzt). Das Grundgehalt eines Assistenzarztes in Ä 1 beginnt 2025 bei rund 5.400 Euro brutto monatlich; ein Facharzt in Ä 2 Stufe 2 erhält rund 7.200 Euro. Für Bereitschaftsdienste werden je nach Stufe (A bis D) Zusatzvergütungen von 15 bis 25 % des Stundenentgelts gezahlt. Daneben gibt es eine jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 60 % eines Monatsgehalts sowie Jahressonderzahlungen für besondere Leistungen. Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, die Zulagen und Zuschläge des TV-Ärzte mit dem Arbeitgeber bei Stellenantritt schriftlich zu klären, da in der Praxis Abweichungen und Ergänzungsvereinbarungen häufig sind.
Abgrenzung
Der TV-Ärzte-VKA gilt für kommunale Krankenhäuser; für kirchliche Träger (Caritas, Diakonie) gelten eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die ähnliche, aber nicht identische Regelungen enthalten. Universitätskliniken haben ebenfalls eigene Tarifverträge (TV-L oder Haus-Tarifverträge).
Beispiel
Ein Assistenzarzt an einer kommunalen Klinik tritt seine erste Stelle in Ä 1, Stufe 1 an. Er erhält ein Grundgehalt von 5.400 Euro, eine tarifliche Jahressonderzahlung von 3.240 Euro sowie Bereitschaftsdienstzulagen für monatlich vier Dienste à 8 Stunden. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 72.000 Euro.
Quellen
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