Der TV-Ärzte ist ein Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen angestellter Ärzte an kommunalen Krankenhäusern regelt. Er wird zwischen dem Marburger Bund als Ärztegewerkschaft und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelt. Für Universitätskliniken gilt ein separater TV-Ärzte/TdL zwischen Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft der Länder. Beide Verträge regeln Entgeltgruppen, Gehaltsstufen, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste und Urlaubsansprüche.

Bedeutung für Ärzte

Für angestellte Krankenhausärzte bildet der TV-Ärzte die verbindliche Grundlage ihrer Vergütung und Arbeitsbedingungen. Die Eingruppierung in Entgeltgruppen (Ä1 bis Ä4) richtet sich nach der Funktion, zum Beispiel Assistenzarzt oder Facharzt mit Leitungsfunktion. Regelmäßige Tariferhöhungen wirken sich direkt auf das Gehalt aus. Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind ebenfalls tariflich geregelt.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihren Arbeitsvertrag auf korrekte Eingruppierung und tarifkonforme Zusatzleistungen prüfen. Bei Änderungen des TV-Ärzte empfiehlt sich die Beratung durch den Marburger Bund oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für Fragen zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder zur Altersvorsorge im Angestelltenverhältnis steht Ärzteversichert als Ansprechpartner bereit.

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Quellen

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