Die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U2 und U3 sind Teil des strukturierten Vorsorgesystems in Deutschland, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wird. Die U2 findet zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag statt, die U3 zwischen dem vierten und fünften Lebensmonat. Beide Untersuchungen umfassen eine körperliche Gesamtuntersuchung, Beurteilung von Wachstum, Gewicht und Länge sowie die Überprüfung der altersgerechten Entwicklung.

Bedeutung für Ärzte

Für Kinder- und Jugendärzte sowie Allgemeinmediziner, die Neugeborene und Säuglinge betreuen, sind U2 und U3 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und entsprechend im EBM abrechenbar. Eine vollständige Dokumentation im Untersuchungsheft ist verpflichtend. Fehlende oder nicht zeitgerecht durchgeführte Vorsorgen können zu Rückfragen durch die KV führen und haben Bedeutung für Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Praxishinweise

Praxen sollten Erinnerungssysteme für Früherkennungstermine einrichten und Eltern aktiv auf die Bedeutung der Vorsorgen hinweisen. Bei Fragen zur korrekten Abrechnung oder zur versicherungsrechtlichen Absicherung der Praxistätigkeit steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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