Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) ist eine Kooperationsform für Vertragsärzte, die an verschiedenen Praxisstandorten gemeinsam ärztliche Leistungen erbringen. Im Unterschied zur örtlichen Gemeinschaftspraxis sind die beteiligten Ärzte an unterschiedlichen Niederlassungsorten tätig und teilen Ressourcen, Personal und die gemeinsame Abrechnung über eine einheitliche Abrechnungsnummer. Die Zulassung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte, die mehrere Standorte betreiben oder sich mit Kollegen überregional zusammenschließen möchten, bietet die ÜBAG erhebliche wirtschaftliche Vorteile durch gemeinsame Verwaltung, Gerätenutzung und Personalplanung. Gleichzeitig entstehen komplexe gesellschaftsrechtliche Anforderungen, da die ÜBAG als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als Partnerschaftsgesellschaft geführt werden muss. Haftungs- und Steueraspekte müssen individuell geprüft werden.
Praxishinweise
Ärzte, die eine ÜBAG gründen oder beitreten möchten, sollten frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung einholen und den Gesellschaftsvertrag sorgfältig gestalten. Versicherungsrechtliche Aspekte wie Berufshaftpflicht für mehrere Standorte müssen angepasst werden. Bei Fragen zur Absicherung einer ÜBAG-Struktur steht Ärzteversichert als kompetenter Ansprechpartner bereit.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Berufsausübungsgemeinschaften
- Bundesärztekammer: Kooperationsformen in der Niederlassung
- BMJ: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
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