Der Übergabevertrag (auch Praxisübertragungsvertrag) ist das zentrale rechtliche Dokument bei der Übertragung einer Arztpraxis vom bisherigen Inhaber auf einen Nachfolger. Er regelt den Kaufgegenstand, den Kaufpreis, den Übergangsstichtag, Regelungen zum Patientenstamm, Miet- und Personalübernahme, Wettbewerbsverbote und Gewährleistungsbestimmungen.
Bedeutung für Ärzte
Ein mangelhaft formulierter Übergabevertrag ist eine der häufigsten Ursachen für Streitigkeiten nach der Praxisübernahme. Zentrale Streitpunkte sind: unklare Abgrenzung zwischen Substanzwert und Goodwill, fehlende Regelungen zur Haftung für Alt-Verbindlichkeiten, unzureichende Nachkonkurrenzklauseln und fehlende Regelungen für den Fall, dass die Kassenzulassung des Nachfolgers vom Zulassungsausschuss abgelehnt wird. Bei GKV-Praxen ist der Übergabevertrag mit der Bewerbung um den Vertragsarztsitz beim Zulassungsausschuss zu verbinden. Ärzteversichert empfiehlt, den Übergabevertrag von einem auf Medizin- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt ausarbeiten oder prüfen zu lassen und nicht ausschließlich auf Musterverträge zu vertrauen.
Abgrenzung
Der Übergabevertrag ist nicht identisch mit dem KV-Antrag auf Zulassungsübertragung: Er regelt die privatrechtliche Übertragung; die KV-Zulassung muss separat beim Zulassungsausschuss beantragt werden. Auch der Mietvertrag für die Praxisräume ist ein eigenständiges Dokument.
Beispiel
Arzt A gibt seine internistische Praxis ab und schließt mit Arzt B einen Übergabevertrag über 350.000 Euro. Der Vertrag enthält eine Nachkonkurrenzklausel (zwei Jahre, fünf Kilometer Radius), eine Haftungsfreistellung für Alt-Verbindlichkeiten und eine auflösende Bedingung für den Fall, dass die Kassenzulassung nicht erteilt wird.
Quellen
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