Der Übergabevertrag bei einer Arztpraxis ist ein komplexes Rechtsdokument, das alle wesentlichen Bedingungen des Praxisverkaufs oder der Praxisübergabe regelt. Er umfasst typischerweise den Kaufpreis und seine Zusammensetzung, die Übertragung von Inventar und Patientenkartei, bestehende Miet- oder Leasingverträge, Regelungen zur Patientenüberleitung sowie Haftungsausschlüsse für Altverbindlichkeiten. Die notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben, empfiehlt sich aber bei Immobilienbeteiligung.

Bedeutung für Ärzte

Für abgebende und übernehmende Ärzte ist der Übergabevertrag das wichtigste Dokument im Transaktionsprozess. Fehlerhafte oder unvollständige Regelungen können zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten über Gewährleistungen, Patientenrückgänge oder Abrechnungsansprüche führen. Besondere Bedeutung hat die Frage der Praxiswertermittlung sowie die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns nach den Paragrafen 18 und 34 EStG.

Praxishinweise

Ärzte sollten den Übergabevertrag ausschließlich mit einem im Arztrecht erfahrenen Fachanwalt gestalten und steuerliche Beratung frühzeitig einbeziehen. Auch Berufsverbände und KV-Servicestellen bieten Musterverträge an. Für die Absicherung von Haftungsrisiken aus der Praxisübergabe steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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