Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine Kooperationsform für Vertragsärzte, bei der Ärzte an verschiedenen Standorten gemeinsam eine Zulassung nutzen und nach außen als eine Praxis auftreten. Im Gegensatz zur örtlichen BAG, die alle Ärzte an einem Standort vereint, erlaubt die überörtliche BAG die Zusammenarbeit über Gemeinde- oder Bezirksgrenzen hinaus. Sie ermöglicht wirtschaftliche Synergien und gemeinsame Ressourcennutzung bei gleichzeitiger räumlicher Flexibilität.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusammenschluss von Ärzten an verschiedenen Standorten unter gemeinsamer Zulassung
  • Ermöglicht gemeinsame Abrechnung und Ressourcenteilung
  • Besondere Zulassungsvoraussetzungen durch KV zu beachten

Überörtliche BAG im Kontext der Arztpraxis

Die rechtliche Grundlage für überörtliche BAG ist § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV. Die beteiligten Ärzte erbringen ihre Leistungen überwiegend an ihrem jeweiligen Standort, können aber auch an den anderen Standorten tätig werden. Die gemeinsame Abrechnung erfolgt unter einem einheitlichen Abrechnungsschein, was die Verwaltung vereinfacht und gemeinsame Budgetierung ermöglicht.

Für Praxisgründer bietet die überörtliche BAG eine Möglichkeit, Kosten zu teilen und trotzdem eigenständige Standorte zu betreiben. Häufig wird diese Form gewählt, wenn zwei Ärzte einer Fachrichtung in benachbarten Städten tätig sind und gemeinsam auf Dienste, Geräte oder Verwaltung zurückgreifen wollen. Auch MVZ-ähnliche Strukturen können durch überörtliche BAG gebildet werden.

Die überörtliche BAG bringt auch Herausforderungen mit sich. Haftungsfragen sind komplex, da alle beteiligten Ärzte gemeinschaftlich für Behandlungsfehler jedes einzelnen Partners haften können. Die Berufshaftpflicht muss daher ausreichend dimensioniert sein und alle Standorte und Partner abdecken. Ein klarer Gesellschaftsvertrag ist unverzichtbar.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der korrekten Absicherung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften und stellt sicher, dass Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen alle Standorte und Kooperationspartner umfassen.

Quellen und weiterführende Informationen

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