Die Überschussbeteiligung bezeichnet den Anteil am erwirtschafteten Überschuss eines Lebens- oder Rentenversicherungsunternehmens, der den Versicherungsnehmern jenseits der garantierten Leistungen gutgeschrieben wird. Sie besteht aus drei Komponenten: dem Zinsüberschuss aus der Kapitalanlage, dem Risikoüberschuss (wenn weniger Schäden eintraten als kalkuliert) und dem Kostenüberschuss (wenn die Verwaltungskosten unter dem Planwert blieben).

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit klassischen kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen ist die Überschussbeteiligung ein wesentlicher Renditetreiber. Die gesetzlich garantierte Mindestverzinsung liegt seit 2022 bei 0,25 %; die tatsächliche Gesamtverzinsung inklusive Überschussbeteiligung liegt je nach Anbieter zwischen 2 und 3,5 %. Da Überschüsse nicht garantiert und jährlich neu deklariert werden, sind Projizierungen in Versicherungsunterlagen nur unverbindliche Hochrechnungen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es keine klassische Überschussbeteiligung; hier hängt die Rendite ausschließlich von der Fondsperformance ab. Ärzteversichert empfiehlt, die tatsächlich jährlich deklarierten Überschüsse mit den bei Vertragsabschluss projizierten zu vergleichen, um die Qualität des Anbieters einzuschätzen.

Abgrenzung

Überschussbeteiligung ist nicht mit dem garantierten Rechnungszins zu verwechseln: Der Garantiezins ist sicher; die Überschussbeteiligung kommt variabel hinzu. Bei privaten Rentenversicherungen mit laufender Überschussbeteiligung wird häufig zwischen Rente mit und ohne Überschuss unterschieden.

Beispiel

Ein Arzt hat eine klassische Rentenversicherung mit 0,25 % Garantiezins. Der Anbieter deklariert für das laufende Jahr eine Gesamtverzinsung von 2,9 %, was einer Überschussbeteiligung von 2,65 % entspricht. Bei einem Vertragswert von 200.000 Euro wird so ein Überschussanteil von 5.300 Euro gutgeschrieben.

Quellen

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