Überspannungsschäden bezeichnen Schäden an elektrischen oder elektronischen Geräten, die durch kurzfristige Spannungsspitzen im Stromnetz verursacht werden. Ursachen können Blitzeinschlag (direkter oder indirekter Blitzeinschlag über Leitungen), Schalthandlungen im Versorgungsnetz oder defekte Transformatoren sein.
Bedeutung für Ärzte
Arztpraxen verfügen über hochwertige elektronische Geräte wie Ultraschallsysteme, EKG-Geräte, Praxisverwaltungsserver und Röntgenanlagen, die besonders empfindlich gegenüber Spannungsspitzen sind. Ein einziger Blitzeinschlag in der Nachbarschaft kann über die Stromleitung mehrere Geräte gleichzeitig zerstören; der Schaden kann leicht 20.000 bis 50.000 Euro betragen. Die Praxisinhaltsversicherung schließt Überspannungsschäden nur dann ein, wenn diese explizit als versichertes Ereignis vereinbart sind; viele Standardpolicen decken nur direkten Blitzeinschlag, nicht aber Folgeschäden durch Überspannung. Die Elektronikversicherung bietet in der Regel umfassenderen Schutz. Präventiv empfehlen sich Überspannungsschutzgeräte (Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz, Fehlerstromschutzschalter). Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisinhaltsversicherung auf den expliziten Einschluss von Überspannungsschäden zu prüfen.
Abgrenzung
Überspannungsschäden durch Blitz sind von direktem Blitzeinschlag zu unterscheiden: Direkter Einschlag führt zu Feuerschäden, die in der Regel über die Feuerversicherung gedeckt sind. Überspannungsschäden entstehen ohne direkte Feuereinwirkung durch die Stromleitung; sie brauchen eine separate Deckungsklausel.
Beispiel
Ein Gewitter führt zu einem Blitzeinschlag in eine Freileitung nahe einer Landarztpraxis. Durch die Überspannungswelle im Stromnetz werden das EKG-Gerät (4.200 Euro), der Praxiscomputer (2.800 Euro) und das Ultraschallgerät (18.000 Euro) zerstört. Die Elektronikversicherung mit Überspannungsklausel erstattet nach Abzug des Selbstbehalts von 500 Euro insgesamt 24.500 Euro.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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