Die Überstunden-Regelung nach TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern) definiert Überstunden als Arbeitszeit, die über die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden) hinaus geleistet wird und vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt wird.

Bedeutung für Ärzte

Krankenhausärzte in tarifgebundenen Häusern haben nach TV-Ärzte Anspruch auf Abgeltung von Überstunden entweder durch Freizeitausgleich oder durch einen Entgeltzuschlag von 25 %. Überstunden bis zu 5 Stunden wöchentlich dürfen durch Freizeitausgleich abgegolten werden; darüber hinaus entstehen grundsätzlich Ansprüche auf Vergütungszuschlag. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden (§ 3 ArbZG); Überschreitungen durch Notfälle sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. In der Praxis besteht in vielen Krankenhäusern eine erhebliche Überstundenproblematik; viele Ärzte machen Überstunden ohne explizite Genehmigung. Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, Überstunden konsequent zu erfassen und auf tarifkonforme Abgeltung zu bestehen.

Abgrenzung

Überstunden sind von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft abzugrenzen: Bereitschaftsdienst ist vertraglich vereinbarte Anwesenheit ohne volle Arbeitsbereitschaft; er wird gesondert vergütet. Überstunden entstehen aus regulärer Arbeitszeit, die das vertraglich vereinbarte Maß übersteigt.

Beispiel

Ein Oberarzt leistet an einem regulären Arbeitstag statt der vereinbarten 8 Stunden 11 Stunden wegen eines Notfalls. Die drei Überstunden werden durch Freizeitausgleich in der nächsten Woche ausgeglichen; wird der Ausgleich nicht innerhalb von drei Monaten gewährt, entstehen Vergütungsansprüche mit 25 % Zuschlag.

Quellen

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