Überversicherung bezeichnet den Zustand, bei dem die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des versicherten Gutes übersteigt. Gemäß Paragraf 74 VVG ist der Versicherer in einem solchen Fall nur zur Leistung des tatsächlichen Schadens verpflichtet, nicht aber zur Auszahlung der überschießenden Versicherungssumme. Praktisch bedeutet das: Wer sein Praxisinventar mit 500.000 Euro versichert, obwohl es nur 300.000 Euro wert ist, erhält im Schadensfall maximal 300.000 Euro.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber führt Überversicherung zu unnötig hohen Versicherungsprämien, ohne dass dadurch ein echter Mehrschutz entsteht. Besonders bei Inventar- und Inhaltsversicherungen sollten die Versicherungssummen regelmäßig an den aktuellen Zeitwert oder Neuwert der Geräte angepasst werden. Auch bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es Regelungen, die eine exzessive Überversicherung begrenzen.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre Versicherungssummen alle zwei bis drei Jahre überprüfen und bei Abgabe von Geräten oder Neuanschaffungen anpassen. Umgekehrt ist Unterversicherung zu vermeiden. Eine professionelle Überprüfung aller Versicherungsverträge bietet Ärzteversichert an.

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Quellen

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