Überversicherung liegt vor, wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des versicherten Gegenstands zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich übersteigt. Rechtsgrundlage ist § 74 VVG: Der Versicherer leistet nur bis zur tatsächlichen Schadenhöhe; die zu hohe Prämie kann anteilig zurückgefordert oder für die Zukunft herabgesetzt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen entsteht Überversicherung häufig, wenn die Inhaltsversicherung nach Jahren nicht angepasst wurde und die Versicherungssumme höher ist als der aktuelle Zeitwert des Inventars (Geräte, Möbel, IT). Da im Schadensfall trotzdem nur der tatsächliche Schaden erstattet wird, zahlen überversicherte Praxen unnötig hohe Prämien. Im Gegensatz zur Unterversicherung hat die Überversicherung keine direkte negative Folge für den Versicherungsnehmer im Schadenfall, kostet aber unnötig Geld. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen mindestens alle drei bis fünf Jahre ist daher sinnvoll. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Jahresüberprüfung der Praxisversicherungen einen Abgleich zwischen dem Zeitwert der Einrichtung und der aktuellen Versicherungssumme vorzunehmen.

Abgrenzung

Überversicherung ist das Gegenteil von Unterversicherung: Bei Unterversicherung ist die Versicherungssumme zu niedrig; im Schadensfall ergibt sich eine anteilige Kürzung der Entschädigung. Bei Überversicherung wird die Prämie für einen nicht vorhandenen Mehrschutz bezahlt.

Beispiel

Eine Praxis hat ihre Inhaltsversicherung vor zehn Jahren mit 150.000 Euro Versicherungssumme abgeschlossen. Der aktuelle Zeitwert des gesamten Inventars beträgt nur noch 80.000 Euro, weil viele Geräte abgeschrieben und nicht ersetzt wurden. Die jährliche Mehrprämie für die überschüssigen 70.000 Euro beträgt ca. 280 Euro, die gespart werden könnten.

Quellen

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