Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und Betreiber bestimmter Anlagen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die infolge von Umwelteinwirkungen entstehen. Grundlage ist das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG), das eine verschuldensunabhängige Haftung für Anlagenbetreiber vorsieht. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die durch Luft-, Wasser- oder Bodenverschmutzungen verursacht wurden.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist die Umwelthaftpflicht relevant, wenn besondere Anlagen betrieben werden, zum Beispiel Heizöltanks, Röntgenanlagen mit speziellen Abwässern oder Lagerung von chemischen Substanzen. Eine Kontamination des Erdreichs durch einen Heizölaustritt kann erhebliche Sanierungskosten und Haftungsansprüche auslösen. Obwohl das Umwelthaftungsrisiko für typische Arztpraxen begrenzt ist, sollte im Rahmen der Betriebshaftpflicht geprüft werden, ob entsprechende Risiken eingeschlossen sind.

Praxishinweise

Praxisinhaber mit besonderen Anlagen oder Lagern sollten ihre Betriebshaftpflicht auf Umweltrisiken hin überprüfen und gegebenenfalls eine separate Umwelthaftpflichtversicherung abschließen. Eine Risikoanalyse hilft, den tatsächlichen Versicherungsbedarf zu bestimmen. Für umfassende Beratung zur Praxisabsicherung steht Ärzteversichert zur Verfügung.

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Quellen

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