Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche Dritter wegen Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch eine Umwelteinwirkung aus dem Betrieb des Versicherungsnehmers entstehen. Umwelteinwirkungen können durch Stoffe entstehen, die in Boden, Wasser oder Luft gelangen (Kontamination).

Bedeutung für Ärzte

Arztpraxen arbeiten mit Substanzen, die bei Freisetzung Umweltschäden verursachen können: Desinfektionsmittelkonzentrate, radioaktive Abfälle aus nuklearmedizinischen Einrichtungen, Chemikalien aus Praxislaboren oder Altmedikamente. Ein fehlgeleiteter Entsorgungsprozess oder ein Leck in einem Chemikalienlager kann zu erheblichen Umwelthaftungsansprüchen führen. Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers einer Anlage für bestimmte Umweltschäden vor. In der Betriebshaftpflicht sind Umweltschäden häufig nur bis zu einem Sublimit (z. B. 100.000 Euro) eingeschlossen; darüber hinaus ist eine separate Umwelthaftpflicht erforderlich. Ärzteversichert empfiehlt Praxen mit erhöhtem Umweltrisiko, die Deckungssummen in der Umwelthaftpflicht an das tatsächliche Risikopotenzial anzupassen.

Abgrenzung

Die Umwelthaftpflicht ist von der allgemeinen Betriebshaftpflicht zu unterscheiden: Letztere deckt typische Betriebsschäden; erstere speziell umweltbezogene Schadenszenarien. Sie unterscheidet sich auch von der Umweltschadenversicherung (USB), die Schäden an der Umwelt selbst (Biodiversität, Gewässer) abdeckt.

Beispiel

In einer Praxis für Labormedizin läuft ein Behälter mit chlorhaltiger Reinigungslösung aus und gelangt in den Kanalsationsabfluss. Der entstehende Schaden an der kommunalen Kläranlage beläuft sich auf 35.000 Euro; die Umwelthaftpflicht der Praxis übernimmt die Entschädigung.

Quellen

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