Die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII schützt Beschäftigte und bestimmte Personengruppen vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie ist beitragsfrei für Arbeitnehmer, da die Beiträge vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. Die zuständigen Träger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen des öffentlichen Dienstes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, finanziert durch Arbeitgeberanteile
  • Deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten
  • Praxisinhaber können sich freiwillig in der gesetzlichen UV versichern

Unfallversicherung (SGB VII) im Kontext der Arztpraxis

Arztpraxen als Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden und Beiträge zu entrichten. Für Arztpraxen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Der Beitrag richtet sich nach der Lohnsumme und dem Gefahrtarif der Praxis.

Niedergelassene Ärzte als Unternehmer sind nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Sie können sich jedoch freiwillig über die BGW versichern, um im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Leistungen zu erhalten. Alternativ kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die häufig umfangreichere Leistungen bietet.

Im Schadenfall leistet die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Verletztengeld und im Falle dauerhafter Erwerbsminderung eine Verletztenrente. Für Ärzte ist besonders die Anerkennung von Berufskrankheiten relevant. Infektionskrankheiten wie Hepatitis B oder C können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Erwerb im dienstlichen Rahmen nachgewiesen werden kann.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur freiwilligen gesetzlichen Unfallversicherung und zur ergänzenden privaten Unfallversicherung und hilft, die optimale Absicherungsstrategie für den Praxisinhaber und das Praxisteam zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen

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