Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter organisieren. Im Gegensatz zur Direktzusage hat der Arbeitnehmer bei der Unterstützungskasse keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Leistungen; er ist auf die Satzungsleistungen der Kasse angewiesen.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber mit mehreren Mitarbeitern (MFA, Assistenzärzte) bietet die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der bAV bestimmte Vorteile: Die Beiträge des Arbeitgebers sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig; es gibt keine Beitragsobergrenzen wie bei Direktversicherungen; die Flexibilität bei der Gestaltung von Versorgungszusagen ist hoch. Für den Arbeitnehmer besteht seit dem Betriebsrentengesetz jedoch eine Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), auch wenn kein direkter Rechtsanspruch gegen die Kasse besteht. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Unterstützungskasse als bAV-Option nur bei ausreichend großem Mitarbeiterstamm und in Abstimmung mit einem Versicherungsberater und Steuerberater zu nutzen, da der Verwaltungsaufwand höher ist als bei der Direktversicherung.

Abgrenzung

Die Unterstützungskasse unterscheidet sich von der Direktversicherung (Lebensversicherung im Rahmen der bAV, bei der der Arbeitnehmer Ansprüche direkt gegen die Versicherung hat) und von der Pensionskasse (regulierte Einrichtung mit gesetzlichen Ansprüchen). Sie ist für größere Unternehmen mit individuell gestalteten Versorgungsmodellen geeignet.

Beispiel

Eine Gemeinschaftspraxis mit zehn Mitarbeitern schließt sich einer regionalen rückgedeckten Unterstützungskasse an und zahlt monatlich 150 Euro je Mitarbeiter ein. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar; der Mitarbeiter erhält ab Renteneintritt eine monatliche Betriebsrente von rund 350 Euro, die über die Kasse ausgezahlt wird.

Quellen

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