Unterversicherung bezeichnet den Zustand, bei dem die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Versicherungswert unterschreitet. Im Schadensfall wendet der Versicherer nach Paragraf 75 VVG die sogenannte Unterversicherungsquote an: Er erstattet nur den anteiligen Schaden im Verhältnis der vereinbarten zur eigentlich notwendigen Versicherungssumme. Wer also bei einem tatsächlichen Wert von 200.000 Euro nur 100.000 Euro versichert hat, erhält im Totalschaden auch nur die Hälfte des Schadens ersetzt.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist Unterversicherung besonders gefährlich, da hochwertige medizinische Geräte, IT-Systeme und die gesamte Praxiseinrichtung schnell Gesamtwerte von mehreren hunderttausend Euro erreichen. Wer seine Versicherungssummen nicht regelmäßig aktualisiert, riskiert im Schadensfall eine erhebliche Eigenleistung. Auch bei der Berufshaftpflicht muss die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt werden.

Praxishinweise

Praxisinhaber sollten mindestens alle zwei Jahre eine vollständige Inventarisierung durchführen und Versicherungssummen entsprechend anpassen. Viele Versicherer bieten Klauseln zum Unterversicherungsverzicht an, die im Schadensfall eine quotale Kürzung verhindern. Für eine umfassende Überprüfung aller Praxisversicherungen steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Quellen

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