Unterversicherung bezeichnet den Zustand, in dem die vereinbarte Versicherungssumme eines Sachversicherungsvertrags (z. B. Inhaltsversicherung, Gebäudeversicherung) geringer ist als der tatsächliche Wert des versicherten Guts zum Zeitpunkt des Schadensfalles. Im Schadensfall wird die Entschädigung nach der Formel proportional zur Unterversicherungsquote gekürzt (§ 75 VVG).

Bedeutung für Ärzte

Unterversicherung ist in Arztpraxen ein weit verbreitetes Problem: Wenn nach Praxisgründung neue teure Geräte angeschafft werden oder der Wiederbeschaffungswert der Einrichtung durch allgemeine Preissteigerungen wächst, ohne dass die Versicherungssumme angepasst wird, entsteht Unterversicherung. Die Formel lautet: Entschädigung = Schaden × (Versicherungssumme / tatsächlicher Wert). Bei einer Praxis mit realem Wert von 200.000 Euro, versichert mit 140.000 Euro, wird ein Schaden von 80.000 Euro nur mit 56.000 Euro erstattet (70 % der Schadenssumme). Ärzteversichert empfiehlt, die Versicherungssumme mindestens alle drei Jahre zu aktualisieren und bei größeren Investitionen sofort anzupassen.

Abgrenzung

Unterversicherung ist das Gegenteil von Überversicherung. Sie ist auch von einer Deckungslücke zu unterscheiden: Eine Deckungslücke entsteht, wenn ein Schadenfall grundsätzlich nicht versichert ist; Unterversicherung bedeutet, dass der Schaden zwar versichert ist, aber nur anteilig erstattet wird.

Beispiel

Eine Praxis hat ihren Inhalt mit 100.000 Euro versichert. Tatsächlich beträgt der Wiederbeschaffungswert nach einer Investitionswelle 160.000 Euro. Bei einem Einbruchsdiebstahl mit 40.000 Euro Schaden erhält die Praxis nur 25.000 Euro (100.000/160.000 × 40.000), obwohl der Schaden vollständig abgedeckt wirkte.

Quellen

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