Der Unterversicherungsverzicht ist eine vertraglich vereinbarte Klausel in Sachversicherungen, bei der der Versicherer auf die Anwendung der Unterversicherungsquote verzichtet. Das bedeutet: Auch wenn im Schadensfall festgestellt wird, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert unterschreitet, erstattet der Versicherer den vollen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, ohne eine quotale Kürzung vorzunehmen.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber bietet der Unterversicherungsverzicht erhebliche Sicherheit, da er das Risiko eliminiert, im Schadensfall auf einem großen Teil des Schadens sitzen zu bleiben. Gerade bei Arztpraxen, deren Ausstattungswerte sich durch Neuanschaffungen kontinuierlich verändern, ist es schwierig, die Versicherungssumme immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Viele Versicherer gewähren den Verzicht nur, wenn die vereinbarte Summe nicht um mehr als einen bestimmten Prozentsatz vom Realwert abweicht.
Praxishinweise
Ärzte sollten beim Abschluss oder der Verlängerung ihrer Praxisinhaltsversicherung aktiv auf den Unterversicherungsverzicht bestehen und die Bedingungen der Klausel genau lesen. Trotz Verzichtsklausel bleibt eine regelmäßige Wertanpassung der Versicherungssumme sinnvoll. Für eine professionelle Überprüfung des Versicherungsschutzes steht Ärzteversichert zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Klauseln in der Sachversicherung
- VVG § 75: Unterversicherung
- Verbraucherzentrale: Unterversicherungsverzicht erklärt
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →