Verdienstausfall bezeichnet den finanziellen Schaden, der einem Arzt durch vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit entsteht. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten selbstständige Ärzte kein Krankengeld und haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Da die laufenden Praxiskosten wie Miete, Personal und Leasing auch bei Erkrankung weiterlaufen, kann bereits eine mehrwöchige Ausfallzeit erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ist die Absicherung des Verdienstausfalls eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Berufsunfähigkeitsversicherungen decken langfristige Ausfälle ab, während Krankentagegeldversicherungen bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit greifen. Praxisausfallversicherungen ergänzen den Schutz, indem sie die laufenden Betriebskosten während einer Schließung abdecken. Besonders relevant ist die Frage, ab welchem Ausfalltag Leistungen einsetzen.
Praxishinweise
Ärzte sollten ihre Absicherungssituation regelmäßig prüfen und sicherstellen, dass Krankentagegeld, BU-Rente und Praxisausfallversicherung lückenlos ineinandergreifen. Ärzteversichert bietet eine spezialisierte Beratung für Ärzte zu allen Aspekten der Verdienstausfallabsicherung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Selbstständige Ärzte und soziale Absicherung
- GKV-Spitzenverband: Krankentagegeld Selbstständige
- DGVP: Berufsunfähigkeit und Verdienstausfall
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