Verdienstausfall bezeichnet den finanziellen Schaden, der einem Arzt durch den Wegfall von Einnahmen entsteht, wenn er aufgrund von Krankheit, angeordneter Quarantäne, behördlicher Praxisschließung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen seine ärztliche Tätigkeit nicht ausüben kann.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ohne gesetzliches Krankengeld ist die Absicherung des Verdienstausfalls besonders wichtig: Bei einer mehrwöchigen Erkrankung entfallen die Praxiseinnahmen vollständig, während Fixkosten (Miete, Personal, Leasing) weiterlaufen. Das Krankentagegeld der PKV kompensiert einen Teil des Ausfalls, deckt aber häufig nicht den tatsächlichen Einkommensausfall. Ergänzend bieten Praxisausfallversicherungen Schutz: Sie zahlen typischerweise nach einer Karenzzeit von drei bis sieben Tagen einen täglichen Betrag, der dem durchschnittlichen Tagesgewinn der Praxis entspricht. Bei behördlich angeordneter Quarantäne ohne eigene Erkrankung besteht nach § 56 IfSG ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch gegenüber dem Gesundheitsamt. Ärzteversichert empfiehlt, den kombinierten Schutz aus PKV-Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung auf die tatsächlichen Fixkosten und den Einkommensausfall abzustimmen.
Abgrenzung
Der Verdienstausfall durch Krankheit ist von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden: Letztere ist dauerhaft (mindestens sechs Monate); der Verdienstausfall durch kurzfristige Erkrankung ist zeitlich begrenzt. Auch von der Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schäden durch externe Ereignisse (Feuer, Hochwasser) abdeckt, ist er abzugrenzen.
Beispiel
Ein Allgemeinarzt erkrankt an einer Lungenentzündung und muss vier Wochen die Praxis schließen. Die monatlichen Fixkosten der Praxis betragen 12.000 Euro; der monatliche Gewinn liegt bei 8.000 Euro. Ohne Versicherungsschutz entstünde ein Schaden von 20.000 Euro. Das Krankentagegeld der PKV zahlt ab Tag 4 täglich 200 Euro (6.000 Euro über vier Wochen); die Praxisausfallversicherung zahlt weitere 7.000 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 7.000 Euro.
Quellen
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