Die vereinfachte Gesundheitsprüfung bezeichnet ein vereinfachtes Antragsverfahren bei bestimmten Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei dem der Versicherer auf eine detaillierte Erhebung der vollständigen Krankengeschichte verzichtet und stattdessen nur wenige, oft allgemein gehaltene Gesundheitsfragen stellt.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit Vorerkrankungen kann die vereinfachte Gesundheitsprüfung den Zugang zu einer BU-Versicherung erleichtern, die ansonsten abgelehnt oder mit einem Risikozuschlag versehen würde. Vereinfachte Prüfungen werden häufig in Rahmenverträgen (z. B. über Berufsverbände, Versorgungswerke oder Arbeitgeber) oder als Aktionsangebote angeboten. Dabei sind die Versicherungssummen in der Regel begrenzt: Typische Obergrenzen liegen bei 1.500 bis 3.000 Euro monatlicher BU-Rente. Für Ärzte mit einem Absicherungsbedarf von 5.000 Euro monatlich oder mehr ist die vereinfachte Prüfung daher häufig nicht ausreichend. Zu beachten ist: Selbst bei vereinfachter Prüfung besteht die vorvertragliche Anzeigepflicht für die abgefragten Sachverhalte vollumfänglich. Ärzteversichert empfiehlt, vereinfachte Gesundheitsprüfungen als Einstieg zu nutzen, aber parallel eine vollständige BU-Beratung zu suchen.
Abgrenzung
Die vereinfachte Gesundheitsprüfung unterscheidet sich von der vollständigen Gesundheitsprüfung mit Fragebögen und ärztlichem Zeugnis sowie von der ärztlichen Untersuchung (Gesundheits-Check) bei hohen Versicherungssummen. Sie ist auch abzugrenzen von der Dynamisierung bestehender Verträge ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Beispiel
Ein 35-jähriger Arzt mit einer früheren Bandscheibenoperation möchte eine BU-Versicherung abschließen. Im Standardverfahren würde er einen Zuschlag von 30 % erhalten. Über den Rahmenvertrag seines Berufsverbands erhält er jedoch Zugang zu einer vereinfachten Prüfung ohne Fragen zu Rückenbeschwerden; er schließt eine BU-Rente von 2.000 Euro monatlich ohne Zuschlag ab.
Quellen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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