Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das im Rahmen des GKV-Systems als Richtlinienverfahren anerkannt ist und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet wird. Voraussetzung für die Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kassenzulassung als Psychologischer Psychotherapeut oder die entsprechende Genehmigung für ärztliche Psychotherapeuten. Das Antragsverfahren umfasst Kurzzeit- und Langzeittherapien mit definierten Stundenkontingenten.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit psychotherapeutischer Qualifikation und Kassenzulassung ist die korrekte Abrechnung verhaltenstherapeutischer Leistungen entscheidend für die Praxiswirtschaftlichkeit. Stundenziffern, Antragstellung bei der Krankenkasse und die Dokumentation der Behandlungsindikation müssen den Vorgaben des G-BA entsprechen. Seit der Reform des Psychotherapeutenrechts 2020 gelten neue Regelungen für Ausbildung und Abrechnung.

Praxishinweise

Psychotherapeuten und Ärzte mit psychotherapeutischer Genehmigung sollten sich regelmäßig über Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie und der EBM-Ziffern informieren. Bei Fragen zur versicherungsrechtlichen Absicherung der Praxis steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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