Vermögensnachfolge bezeichnet die vorausschauende Planung und rechtliche Gestaltung der Weitergabe von Vermögenswerten an Erben oder Beschenkte, entweder zu Lebzeiten durch Schenkungen oder im Todesfall durch Erbschaft. Sie umfasst Aspekte des Erbrechts, der Erbschaft- und Schenkungsteuer, des Gesellschaftsrechts sowie der Unternehmensübertragung, wenn eine Praxis oder andere betriebliche Beteiligungen zu übertragen sind.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die neben einer Praxis häufig erhebliches Privatvermögen in Form von Immobilien, Depots und Versorgungswerksanwartschaften aufgebaut haben, ist die Vermögensnachfolge eine komplexe Gestaltungsaufgabe. Die rechtzeitige Nutzung von Schenkungsfreibeträgen, die Einbindung von Ehegattentestamenten und die Regelung von Unternehmensnachfolgen kann erhebliche Steuerersparnisse bewirken. Ohne Testament gilt gesetzliche Erbfolge, die den tatsächlichen Wünschen oft nicht entspricht.
Praxishinweise
Ärzte sollten die Vermögensnachfolge frühzeitig und gemeinsam mit einem Notar, Steuerberater und Rechtsanwalt planen. Lebzeitige Schenkungen nutzen die Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Für Fragen zur versicherungsrechtlichen Einbettung der Nachfolgeplanung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesnotarkammer: Erbrecht und Testament
- BMF: Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Deutsches Institut für Altersvorsorge
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