Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (auch: D&O-artige Berufshaftpflicht, Berufshaftpflicht für Beratungsberufe) deckt Schadensersatzansprüche wegen reiner Vermögensschäden, also Schäden, die weder durch körperliche Verletzung noch durch Sachbeschädigung entstanden sind, sondern direkt als wirtschaftlicher Verlust aus einem Beratungsfehler oder einer Pflichtverletzung resultieren.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die als Gutachter, Betriebsärzte, Vertrauensärzte oder medizinische Sachverständige tätig sind, ist die Vermögensschadenhaftpflicht relevant, weil ihre Fehler nicht immer zu Körperverletzungen führen, sondern zum wirtschaftlichen Schaden des Auftraggebers. Beispiel: Ein Gutachten des Arztes führt zu einer Fehlentscheidung beim Versicherungsunternehmen mit erheblichem Mehraufwand. Die klassische Berufshaftpflicht deckt in der Regel keine reinen Vermögensschäden; diese müssen über eine separate Vermögensschadenhaftpflicht versichert sein. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten mit gutachterlichen oder beratenden Tätigkeiten zu prüfen, ob ihre bestehende Berufshaftpflicht reine Vermögensschäden einschließt.

Abgrenzung

Die Vermögensschadenhaftpflicht unterscheidet sich von der klassischen Berufshaftpflicht, die primär Personen- und Sachschäden deckt. Sie unterscheidet sich auch von der D&O-Versicherung (Directors & Officers), die Organhaftung für Unternehmensentscheider abdeckt, nicht individuelle Beratungsfehler.

Beispiel

Ein Facharzt erstellt als ärztlicher Gutachter ein Sachverständigengutachten für eine Versicherung. Auf Basis dieses Gutachtens lehnt die Versicherung eine Leistung ab; ein Gericht stellt später fest, dass das Gutachten fehlerhaft war und die Leistung hätte erbracht werden müssen. Die Versicherung nimmt den Arzt für den wirtschaftlichen Schaden in Regress; die Vermögensschadenhaftpflicht des Arztes springt ein.

Quellen

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