Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bietet Schutz für Schäden, bei denen weder Personen noch Sachen verletzt oder beschädigt werden, sondern Dritte durch Fehler des Versicherten einen reinen Vermögensschaden erleiden. Typische Anwendungsfelder sind Beratungsfehler, Auskunftsfehler oder Pflichtverletzungen, die zu finanziellen Einbußen führen. Die VSH ergänzt die allgemeine Betriebs- oder Berufshaftpflicht, die solche reinen Vermögensschäden häufig nicht oder nur eingeschränkt abdeckt.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte in beratenden Funktionen, als Gutachter, als medizinische Sachverständige oder als Mitglieder von Aufsichtsgremien ist die Vermögensschadenhaftpflicht von besonderer Bedeutung. Wenn ein Gutachten zu einem falschen Ergebnis führt und daraus ein finanzieller Schaden für einen Dritten entsteht, können erhebliche Haftungsansprüche entstehen, die nicht von der regulären Berufshaftpflicht gedeckt sind.
Praxishinweise
Ärzte, die regelmäßig Gutachten erstellen oder in Beratungsfunktionen tätig sind, sollten prüfen, ob ihre bestehende Berufshaftpflicht reine Vermögensschäden einschließt. Wenn nicht, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten VSH. Für eine umfassende Überprüfung des Versicherungsschutzes steht Ärzteversichert als Ansprechpartner bereit.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Vermögensschadenhaftpflicht
- Bundesärztekammer: Ärztliche Gutachtertätigkeit
- BaFin: Haftpflichtversicherungen
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