Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftszweck ausschließlich in der Verwaltung und Anlage von Privatvermögen besteht. Kapitalerträge und Kursgewinne werden in der GmbH mit rund 15 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer besteuert, was deutlich unter dem persönlichen Einkommensteuersatz vieler Ärzte liegt. Erst bei Entnahme der Gewinne durch Ausschüttung fällt Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren an.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit hohen Einkommen und Investitionsbedarf bietet die vermögensverwaltende GmbH eine effektive Möglichkeit, thesaurierte Erträge reinzuvestieren, ohne zunächst den vollen persönlichen Steuersatz zu zahlen. Der Steuerstundungseffekt kann über Jahrzehnte erhebliche Zinseszinsvorteile generieren. Allerdings entstehen Gründungs- und laufende Verwaltungskosten, und die steuerlichen Regeln zur Abgrenzung von Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung müssen sorgfältig eingehalten werden.
Praxishinweise
Ärzte, die eine vermögensverwaltende GmbH erwägen, sollten eine individuelle steuerliche Analyse erstellen lassen, da sich die Vorteilhaftigkeit je nach persönlicher Situation unterscheidet. Die Gesellschaft muss korrekt strukturiert und laufend buchhalterisch geführt werden. Für eine umfassende Beratung zu Vermögensstrukturen und Absicherungslösungen steht Ärzteversichert zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- BMF: Besteuerung von Kapitalgesellschaften
- Stiftung Warentest: Vermögensverwaltende GmbH
- KStG: Körperschaftsteuergesetz
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