Eine vermögensverwaltende GmbH (auch Holding-GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die vom Arzt als Gesellschafter gegründet wird, um Kapitalanlagen, Immobilien oder Beteiligungen zu halten. Auf Gewinne der GmbH fallen Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag an, statt des persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45 % im Privatvermögen.

Bedeutung für Ärzte

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 bis 45 % können Ärzte durch Einbringen von Kapitalanlagen in eine GmbH erhebliche Steuerersparnisse erzielen: Innerhalb der GmbH werden Dividenden aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen zu 95 % steuerfrei behandelt (§ 8b KStG); auf Zinserträge und Dividenden aus Wertpapieren fällt Körperschaftsteuer an (15 % statt 25 % Abgeltungsteuer). Bei der Entnahme aus der GmbH greift allerdings wieder Steuer auf die Gewinnausschüttung (25 % Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren). Die Gründungs- und Verwaltungskosten (Notarkosten ca. 1.000 Euro, Jahresabschlusskosten ca. 2.000 bis 5.000 Euro) müssen gegen den Steuervorteil abgewogen werden. Ärzteversichert empfiehlt, die vermögensverwaltende GmbH erst ab einem anzulegenden Kapital von 500.000 Euro oder mehr zu prüfen, da sich der Aufwand sonst nicht rechnet.

Abgrenzung

Die vermögensverwaltende GmbH ist von der Praxis-GmbH zu unterscheiden, die eine kassenärztlich tätige Gemeinschaftspraxis betreibt. Sie unterscheidet sich auch von einer Immobilien-GmbH, die speziell für Immobilienbesitz konzipiert ist.

Beispiel

Ein Arzt hat 800.000 Euro Kapitalanlage, die im Privatvermögen jährlich 5 % Rendite (40.000 Euro) erwirtschaften. Auf 40.000 Euro Ertrag fallen im Privatvermögen 10.000 Euro Abgeltungsteuer an. In der GmbH wären es nur 6.000 Euro Körperschaftsteuer; die Ersparnis von 4.000 Euro jährlich amortisiert die GmbH-Kosten nach ca. einem bis zwei Jahren.

Quellen

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