Vermögensverwaltung bezeichnet die professionelle Anlage und laufende Betreuung von Kapitalvermögen durch einen lizenzierten Vermögensverwalter oder eine Bank. Man unterscheidet zwischen diskretionärer Vermögensverwaltung, bei der der Verwalter eigenständig Anlageentscheidungen trifft, und beratender Verwaltung, bei der der Anleger final entscheidet.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte mit umfangreichem Vermögen ab ca. 300.000 bis 500.000 Euro können von einer professionellen Vermögensverwaltung profitieren, da sie häufig wenig Zeit für die eigenverantwortliche Kapitalmarktbetreuung haben. Typische Kosten liegen bei 0,8 bis 1,5 % des verwalteten Vermögens jährlich; hinzu kommen Transaktionskosten und ggf. Produktkosten. Im Vergleich zu einer Eigenanlage in kostengünstigen ETFs kann die Vermögensverwaltung teurer sein; ob sie trotzdem vorteilhaft ist, hängt von der Qualität und dem individuellen Nutzen für den Arzt ab. Unabhängige Vermögensverwalter nach § 32 KWG sind von Bankvermögensverwaltern zu unterscheiden und oft interessenkonfliktfreier. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Wahl eines Vermögensverwalters auf Unabhängigkeit, transparente Kostenstruktur und Anlagephilosophie zu achten.
Abgrenzung
Vermögensverwaltung unterscheidet sich von der Anlageberatung, bei der der Berater lediglich Empfehlungen gibt, ohne selbst aktiv zu handeln. Sie unterscheidet sich auch von der reinen Depotverwahrung, die keine aktive Anlageentscheidung beinhaltet.
Beispiel
Ein Arzt übergibt 600.000 Euro an einen zugelassenen Vermögensverwalter mit einer jährlichen Gebühr von 1,0 % (6.000 Euro). Der Verwalter investiert nach einer vereinbarten Risikostrategie und berichtet vierteljährlich über die Portfolioentwicklung; Anlageentscheidungen trifft er eigenständig im Rahmen des Mandats.
Quellen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →