Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Bestandteile des Arbeitsentgelts, die der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers direkt in bestimmte Anlageformen einzahlt, um den Vermögensaufbau zu fördern. Rechtsgrundlage ist das Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen gewährt der Staat zusätzlich eine Arbeitnehmer-Sparzulage.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe der VL ist vertraglich oder tariflich festgelegt, maximal 40 Euro monatlich
- Anlageformen: Banksparplan, Bausparvertrag, Fondssparplan oder Beteiligung am Unternehmen
- Arbeitnehmer-Sparzulage: bis zu 80 Euro jährlich bei Aktienfonds, Sperrfrist 6 Jahre
Vermögenswirksame Leistungen (VL) im Kontext der Arztpraxis
Für angestellte Ärzte in Kliniken oder als angestellte Ärzte in Gemeinschaftspraxen besteht häufig ein tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Anspruch auf VL. Der Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) sieht VL-Leistungen vor. Angestellte Ärzte sollten diesen Anspruch aktiv einfordern und einen geeigneten Anlagevertrag benennen.
Als Arbeitgeber müssen niedergelassene Ärzte, die Mitarbeiter beschäftigen, VL nur zahlen, wenn ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag dies vorsieht. Eine freiwillige Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann als attraktives Mitarbeiterbindungsinstrument eingesetzt werden.
Die Anlage in ETF-Fondssparplänen ist besonders attraktiv, da diese Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 Euro jährlich mit sich bringt, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 20.000 Euro (Alleinstehende) liegt. Für Ärzte mit höherem Einkommen entfällt die Zulage, die VL ist aber weiterhin steuerlich begünstigt.
Was Ärzte wissen müssen
Angestellte Ärzte sollten prüfen, ob und in welcher Höhe VL tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbart sind. Ärzteversichert empfiehlt, VL als Teil einer umfassenderen Vermögensaufbaustrategie zu betrachten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Vermögensbildungsgesetz
- Gesetze im Internet – 5. VermBG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →