Die Heilmittelverordnung ist die ärztliche Anordnung von physikalischen, physio- oder ergotherapeutischen Maßnahmen sowie Logopädie für GKV-versicherte Patienten. Grundlage ist die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die den Heilmittelkatalog mit Diagnosegruppen, Indikationsschlüsseln und Mengenempfehlungen definiert. Seit der Blankoverordnung können Heilmittelerbringer unter bestimmten Bedingungen eigenverantwortlich Art und Menge der Behandlung festlegen.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte ist die korrekte Heilmittelverordnung abrechnungsrelevant und regressbehaftet. Wer dauerhaft deutlich über den Richtgrößen verordnet, riskiert einen Verordnungsregress durch die Kassenärztliche Vereinigung. Gleichzeitig müssen Ärzte ihre Patienten bedarfsgerecht versorgen. Die Kenntnis des aktuellen Heilmittelkatalogs und eine sorgfältige Dokumentation der medizinischen Begründung sind entscheidend.

Praxishinweise

Ärzte sollten regelmäßig ihre Verordnungsstatistiken mit den Richtgrößen ihrer KV vergleichen und bei Überschreitungen die Gründe dokumentieren. Für Fragen zur versicherungsrechtlichen Absicherung bei Regressfällen und zur Praxisführung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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