Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Aufsicht über private Versicherungsunternehmen. Es regelt die Zulassungsvoraussetzungen für den Versicherungsbetrieb, die laufende staatliche Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Eigenkapital- und Solvenzanforderungen (Solvency II), Tarifwechselrechte und Verbraucherschutzbestimmungen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte als Versicherungsnehmer ist das VAG vor allem in der PKV relevant: Es verpflichtet private Krankenversicherer zur Bildung von Altersrückstellungen (§ 146 VAG) und regelt das Recht auf internen Tarifwechsel (§ 204 VVG, der auf VAG-Grundlagen basiert). Das VAG legt auch fest, welche Tarifinformationen der PKV-Anbieter vorab bereitstellen muss und wie der unabhängige Treuhänder zu bestellen ist. Für Ärzte, die über Lebens- oder Rentenversicherungen vorsorgen, sichert das VAG die Solvenz der Versicherungsunternehmen und verpflichtet sie zu Mindestmitteln. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Wahl eines PKV- oder Lebensversicherungsanbieters auch auf die BaFin-Solvenzkennzahlen (SCR-Quote) zu achten, die online einsehbar sind.
Abgrenzung
Das VAG ist von dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu unterscheiden: Das VAG regelt die Zulassung und Aufsicht des Versicherungsunternehmens (öffentliches Recht); das VVG regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (Privatrecht).
Beispiel
Ein Arzt möchte prüfen, ob sein PKV-Anbieter finanziell stabil ist. Er ruft auf der BaFin-Webseite die aktuelle SCR-Quote des Unternehmens auf; eine Quote über 200 % gilt als sehr solid. Bei einer Quote unter 100 % bestünde aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf.
Quellen
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