Der Versicherungsnehmerwechsel ist der Übergang eines bestehenden Versicherungsvertrags auf einen anderen Versicherungsnehmer, ohne dass der Vertrag neu abgeschlossen wird. Er erfolgt entweder durch ausdrückliche Vertragsänderung mit Zustimmung des Versicherers oder kraft Gesetzes, etwa beim Eigentümerwechsel einer versicherten Immobilie. Im Gegensatz zur Kündigung und dem Neuabschluss bleibt der Vertragsbestand grundsätzlich erhalten.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist der Versicherungsnehmerwechsel bei der Praxisübergabe besonders relevant: Wenn der neue Praxisinhaber in bestehende Mietverträge eintritt, kann auch die Gebäudeinhaltsversicherung übergehen. Bei der Betriebshaftpflicht muss der Versicherer dem Wechsel zustimmen, da sich das versicherte Risikoprofil ändern kann. Eine sorgfältige Prüfung aller Versicherungsverträge im Rahmen der Praxisübergabe ist daher unerlässlich.

Praxishinweise

Ärzte, die eine Praxis übernehmen oder abgeben, sollten alle laufenden Versicherungsverträge auf Übertragbarkeit und notwendige Anpassungen prüfen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherer. Für eine umfassende Beratung zur Praxisübergabe und den damit verbundenen Versicherungsfragen steht Ärzteversichert als Ansprechpartner bereit.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →