Die Versicherungspflichtgrenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist der Einkommensschwellenwert, unterhalb dessen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Im Kontext von Geringverdienern ist zusätzlich die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) relevant, die bestimmt, ab wann Sozialversicherungspflicht entsteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025: 73.800 Euro brutto (allgemeine) bzw. 66.600 Euro (besondere JAEG)
  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob): bis 556 Euro monatlich (2025) ohne Sozialversicherungspflicht
  • Praxisinhaber müssen für Geringverdiener-Mitarbeiter pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen

Versicherungspflichtgrenze (Geringverdiener) im Kontext der Arztpraxis

Als Arbeitgeber beschäftigen viele Arztpraxen Mitarbeiter auf Minijobbasis, etwa für Reinigung, Empfang oder Assistenztätigkeiten. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit Oktober 2022 bei 520 Euro und wird automatisch an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Für Minijobber zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge von rund 30 Prozent an die Minijob-Zentrale, der Minijobber selbst bleibt von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn er nicht freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählt.

Überschreitet ein Mitarbeiter die Geringfügigkeitsgrenze auch nur einmal im Monat, entsteht für diesen Monat Sozialversicherungspflicht, was zu einer rückwirkenden Beitragsnachforderung führen kann. Praxisinhaber sollten die Stundenlohnabrechnung ihrer Minijobber daher sorgfältig überwachen.

Für Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die JAEG überschreitet, besteht keine GKV-Pflichtmitgliedschaft mehr. Sie können sich in der PKV versichern oder freiwillig in der GKV bleiben.

Was Ärzte wissen müssen

Die Versicherungspflichtgrenzen beeinflussen die Personalkosten einer Arztpraxis erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, Praxispersonal korrekt sozialversicherungsrechtlich einzustufen und einen auf Praxen spezialisierten Steuerberater einzubeziehen.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →