Die Versicherungspflichtgrenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist die Einkommensgrenze, bei deren Überschreitung ein angestellter Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt und stattdessen in die private Krankenversicherung wechseln kann. Im Jahr 2025 beträgt sie 73.800 Euro Jahresbruttoeinkommen.

Bedeutung für Ärzte

Assistenzärzte im ersten oder zweiten Jahr liegen oft noch unter oder knapp über der Versicherungspflichtgrenze; mit fortschreitender Karriere überschreiten die meisten angestellten Ärzte sie deutlich. Das Überschreiten der Grenze für mindestens ein volles Kalenderjahr ist Voraussetzung für den PKV-Wechsel als freiwillige Versicherungswahl. Für Ärzte mit einem Einkommen deutlich über 73.800 Euro empfiehlt sich der PKV-Wechsel aus steuerlichen und leistungsseitigen Gründen häufig; im Rentenalter kann die PKV jedoch sehr teuer werden. Ein besonderes Risiko besteht für Ärzte in Elternzeit: Fällt das Einkommen vorübergehend unter die Pflichtgrenze, droht keine automatische Rückkehr in die GKV, solange zuvor ein PKV-Vertrag bestand. Ärzteversichert empfiehlt, den PKV-Wechsel gut vorzubereiten und die langfristige Beitragsentwicklung einzukalkulieren.

Abgrenzung

Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für die Krankenversicherung (§ 6 SGB V); für die Rentenversicherung gibt es keine ähnliche Wahlfreiheit (außer durch Befreiung zugunsten des Versorgungswerks). Sie unterscheidet sich auch von der Beitragsbemessungsgrenze, die den maximalen beitragspflichtigen Einkommensbetrag in der GKV bestimmt.

Beispiel

Eine Assistenzärztin verdient im zweiten Beschäftigungsjahr 78.000 Euro brutto und hat damit die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro überschritten. Sie kann zum nächsten Jahreswechsel in die PKV wechseln, sofern ihr Einkommen auch im laufenden Kalenderjahr über der Grenze lag.

Quellen

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