Der Versicherungsschein (auch: Police) ist das schriftliche Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrags bestätigt und die wesentlichen Vertragsinhalte dokumentiert. Er ist die wichtigste Urkunde im Versicherungsverhältnis und dient als Nachweis des Versicherungsschutzes gegenüber Dritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Versicherungsschein dokumentiert Vertragspartner, Versicherungssummen, Laufzeit und Prämie
- Er sollte sicher aufbewahrt und im Schadenfall sofort zur Hand sein
- Bei Verlust kann ein Duplikat beim Versicherungsunternehmen angefordert werden
Versicherungsschein im Kontext der Arztpraxis
Für Arztpraxen ist der Versicherungsschein der Berufshaftpflichtversicherung besonders bedeutsam, da er häufig von der KV, Krankenkassen oder bei Praxisübernahmen als Nachweis des Versicherungsschutzes verlangt wird. Auch bei Prüfungen durch die Ärztekammer oder bei Vertragsabschlüssen mit Kliniken kann der aktuelle Versicherungsschein vorgelegt werden müssen.
Der Versicherungsschein enthält alle wesentlichen Angaben: die versicherten Risiken, die Deckungssummen je Schaden und je Jahr, den Geltungsbereich, den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen sowie eventuelle Selbstbehalte. Bei komplexen Praxisstrukturen wie MVZ oder Gemeinschaftspraxen können gesonderte Nachträge (Endorsements) Teil der Police sein.
Ärzte sollten ihre Versicherungspolicen regelmäßig auf Aktualität prüfen, insbesondere nach Praxiserweiterungen, Standortwechseln oder dem Einstieg neuer Gesellschafter, da diese Veränderungen eine Aktualisierung der Police erfordern können.
Was Ärzte wissen müssen
Ein veralteter oder unvollständiger Versicherungsschein kann im Schadenfall zu Deckungslücken führen. Ärzteversichert prüft für seine Kunden regelmäßig, ob die Police alle aktuellen Tätigkeiten und Risiken korrekt abbildet.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Versicherungsvertragsrecht
- Gesetze im Internet – VVG §3
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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