Die Versicherungssumme ist der vertraglich vereinbarte Maximalbetrag, bis zu dem ein Versicherer im Schadens- oder Leistungsfall zur Zahlung verpflichtet ist. Bei der Berufshaftpflicht entspricht sie der sogenannten Deckungssumme; bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ist sie die garantierte Auszahlungshöhe.

Bedeutung für Ärzte

Bei der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung ist die Versicherungssumme die zentrale Kennzahl für den Schutzumfang. Für niedergelassene Ärzte empfehlen die Kassenärztlichen Vereinigungen Mindestdeckungssummen von 3 Millionen Euro pro Schadenfall; in der Chirurgie, Gynäkologie und Anästhesiologie können Schäden weit darüber hinausgehen, weshalb Deckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro sinnvoll sind. Wichtig ist auch die Jahres-Maximierung: Viele Policen begrenzen die Gesamtleistung pro Versicherungsjahr auf das Zwei- oder Dreifache der Einzelschadenssumme. Liegt ein Schaden über der Versicherungssumme, haftet der Arzt für den übersteigenden Betrag persönlich. Bei der Betriebsunterbrechungs- oder Inhaltsversicherung für die Praxis muss die Versicherungssumme regelmäßig an Neuanschaffungen und Preissteigerungen angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Ärzteversichert empfiehlt, Versicherungssummen mindestens alle drei Jahre auf Aktualität zu prüfen und bei Praxisveränderungen unverzüglich anzupassen.

Abgrenzung

Die Versicherungssumme unterscheidet sich von der Prämie (dem Beitrag, den der Versicherungsnehmer zahlt) und von der Selbstbeteiligung (dem Anteil, den der Arzt im Schadenfall selbst trägt). Sie ist auch von der Versicherungssumme je Schadenfall bei Mehrfachschadenpolicen zu trennen, wo verschiedene Sublimits gelten können.

Beispiel

Ein niedergelassener Chirurg hat eine Berufshaftpflicht mit 3 Millionen Euro Versicherungssumme je Schadenfall und einer Jahreshöchstleistung von 6 Millionen Euro. Nach einem schwerwiegenden Operationsfehler mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Patienten werden 2,8 Millionen Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zuerkannt. Die Versicherung deckt den gesamten Betrag; dem Arzt entstehen keine persönlichen Kosten.

Quellen

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