Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das zentrale Bundesgesetz, das die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen regelt. Es umfasst allgemeine Vorschriften zu Vertragsschluss, Informationspflichten, Prämien, Leistungspflichten und Obliegenheiten sowie spezifische Regelungen für einzelne Versicherungsarten wie Lebens-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Das VVG wurde zuletzt grundlegend 2008 reformiert und stärkte dabei die Verbraucherrechte erheblich.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als Versicherungsnehmer enthält das VVG wichtige Schutzvorschriften: Die vorvertragliche Anzeigepflicht, das Recht auf Beitragsanpassung bei veränderten Umständen, Regelungen zur Kündigung und das Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit sind zentrale Themen. Das VVG schützt Ärzte vor willkürlichen Leistungsverweigerungen und gibt klare Vorgaben für den Versicherungsfall.

Praxishinweise

Ärzte sollten bei Abschluss neuer Versicherungsverträge die Beratungspflichten des VVG nutzen und die erhaltenen Informationsdokumente sorgfältig aufbewahren. Im Versicherungsfall sollten die im VVG geregelten Fristen und Obliegenheiten eingehalten werden. Für eine Beratung zu versicherungsrechtlichen Fragen steht Ärzteversichert als Ansprechpartner bereit.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →