Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das zentrale privatrechtliche Gesetz, das die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen in Deutschland regelt. Es gilt für alle privaten Versicherungszweige und enthält Regelungen zu Antragstellung, vorvertraglicher Anzeigepflicht, Prämienzahlung, Obliegenheiten und Leistungspflicht des Versicherers.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte als PKV-Versicherte ist das VVG besonders in folgenden Bereichen relevant: Das Recht auf internen Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung ist in § 204 VVG verankert und ermöglicht es, in günstigere PKV-Tarife zu wechseln, ohne erworbene Altersrückstellungen zu verlieren. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §§ 19 bis 22 VVG verpflichtet Ärzte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder PKV zur vollständigen Offenlegung aller Vorerkrankungen; fehlerhafte Angaben können zur Vertragsanfechtung führen. Gemäß § 128 VVG haben Rechtsschutzversicherte das Recht auf einen Stichentscheid durch einen unabhängigen Anwalt, wenn der Versicherer Deckung verweigert. Das VVG regelt zudem den Rückkaufswert von Lebens- und Rentenversicherungen (§ 169 VVG) sowie den zulässigen Stornoabzug. Ärzteversichert empfiehlt, vor Abschluss jedes Versicherungsvertrags die wichtigsten VVG-Rechte zu kennen, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 8 VVG (14 Tage) und die Obliegenheiten im Schadenfall.
Abgrenzung
Das VVG regelt die privatrechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) hingegen regelt die öffentlich-rechtliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt das VVG nicht; dort sind die Regelungen im SGB V enthalten.
Beispiel
Ein Arzt möchte seinen PKV-Tarif wechseln, weil der Beitrag stark gestiegen ist. Er beruft sich auf § 204 VVG und wechselt in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers ohne neue Gesundheitsprüfung. Die angesammelten Altersrückstellungen werden auf den neuen Tarif übertragen.
Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz auf Gesetze im Internet
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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