Der Versorgungsausgleich ist ein familienrechtliches Instrument, das im Scheidungsfall die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner hälftig aufteilt. Er umfasst Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken, Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungen. Das Familiengericht führt den Ausgleich von Amts wegen durch, sofern die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit hohen Anwartschaften in einem berufsständischen Versorgungswerk hat der Versorgungsausgleich besondere Tragweite: Der Ausgleichsbetrag wird dem Konto des anderen Ehegatten gutgeschrieben, was zu einer dauerhaften Minderung der eigenen künftigen Rente führt. Da Ärzte oft hohe und früh erworbene Anwartschaften haben, können die Ausgleichsbeträge erheblich sein. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann den Versorgungsausgleich einschränken oder ausschließen.
Praxishinweise
Ärzte, die eine Scheidung in Betracht ziehen, sollten frühzeitig eine Auskunft über ihre Versorgungswerksanwartschaften einholen und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ehevertragliche Regelungen können den Versorgungsausgleich modifizieren. Für Fragen zur finanziellen Absicherung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- VersAusglG: Versorgungsausgleichsgesetz
- Deutsche Rentenversicherung: Versorgungsausgleich
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke und Scheidung
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