Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich geregelter Ausgleich von Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüchen, die beide Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Er findet im Scheidungsverfahren von Amts wegen statt und ist in §§1 ff. VersAusglG geregelt. Ziel ist die gleichmäßige Aufteilung der gemeinsam erwirtschafteten Altersvorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig geteilt
  • Er umfasst gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und betriebliche Altersversorgung
  • Ein notarieller Ehevertrag kann den Versorgungsausgleich modifizieren oder ausschließen

Versorgungsausgleich (Scheidung) im Kontext der Arztpraxis

Für Ärzte, die in einem berufsständischen Versorgungswerk eingezahlt haben, ist der Versorgungsausgleich besonders bedeutsam. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo Punkte intern übertragen werden, wird beim Versorgungswerk in der Regel eine Kapitalübertragung oder eine externe Teilung vorgenommen. Das bedeutet, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte möglicherweise nicht in das Versorgungswerk eintreten kann, sondern eine äquivalente Versicherung bei einem anderen Träger bekommt.

Bei hohen Versorgungsanwartschaften, wie sie Niedergelassene mit langer Einzahlungsgeschichte aufweisen können, führt der Versorgungsausgleich zu erheblichen Einschnitten in die spätere Altersrente. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sowie ein Ehevertrag können dieses Risiko begrenzen. Für Praxisinhaber ist zudem relevant, ob der Praxiswert im Zugewinnausgleich erfasst wird, was getrennt vom Versorgungsausgleich zu prüfen ist.

Ein notariell beurkundeter Ehevertrag mit Ausschluss oder Modifizierung des Versorgungsausgleichs ist rechtlich möglich, muss aber fair und nicht sittenwidrig sein.

Was Ärzte wissen müssen

Ärztinnen und Ärzte in einer Ehe sollten Altersvorsorge und Versorgungsausgleich gemeinsam planen. Ärzteversichert berät zu Absicherungsstrategien, die auch im Fall einer Scheidung die Altersvorsorge schützen.

Quellen und weiterführende Informationen

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