Der Versorgungsgrad ist eine Kennzahl im vertragsärztlichen Zulassungsrecht, die das Verhältnis der tatsächlich vorhandenen Vertragsärzte einer Fachgruppe zur Soll-Arztzahl gemäß dem Bedarfsplan beschreibt. Ein Versorgungsgrad von 100 Prozent entspricht einer bedarfsgerechten Versorgung. Bei einem Versorgungsgrad von über 110 Prozent gilt eine Region als überversorgt, und es dürfen grundsätzlich keine neuen Vertragsärztestellen besetzt werden.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die eine Vertragsarztzulassung anstreben, ist der Versorgungsgrad der entscheidende Faktor dafür, ob eine Zulassung überhaupt möglich ist. In gesperrten Regionen sind Niederlassungen nur über die Übernahme eines bestehenden Arztsitzes, eine Ausnahmegenehmigung oder eine Anstellung möglich. In unterversorgten Gebieten bestehen dagegen besondere Förderungsangebote der KVen.
Praxishinweise
Ärzte, die eine Niederlassung planen, sollten frühzeitig den Versorgungsgrad in der Wunschregion und -fachgruppe recherchieren und Alternativen prüfen. Die KV des jeweiligen Bundeslandes gibt Auskunft über freie und gesperrte Planungsbereiche. Für Fragen zur Absicherung im Rahmen der Niederlassung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Bedarfsplanung und Versorgungsgrad
- G-BA: Bedarfsplanungs-Richtlinie
- SGB V § 101: Überversorgung
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