Die Versorgungslücke bezeichnet die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Renteneinkommen aus gesetzlicher Rentenversicherung oder Versorgungswerk und dem tatsächlichen Finanzbedarf im Ruhestand. Sie entsteht, weil Renten- und Versorgungsleistungen typischerweise deutlich unter dem letzten Aktiveneinkommen liegen und weil Kosten für Lebenshaltung, Gesundheit und Pflege im Alter oft unterschätzt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Versorgungslücke ein zentrales Thema der Ruhestandsplanung. Selbst hohe Versorgungswerksrenten reichen häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, besonders wenn die Praxis vor dem Rentenalter aufgegeben wird oder bei frühzeitiger Berufsunfähigkeit. Eine individuelle Ruhestandsplanung, die alle Einkommensquellen und prognostizierten Ausgaben berücksichtigt, ist daher unabdingbar.

Praxishinweise

Ärzte sollten spätestens ab dem 40. Lebensjahr eine Hochrechnung ihrer künftigen Rentenansprüche erstellen und den zusätzlichen Vorsorgebedarf berechnen. Private Rentenversicherungen, Rürup-Renten und Depotsparen können die Lücke schließen. Für eine umfassende Beratung zur Ruhestandsplanung steht Ärzteversichert als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →