Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) trat im Juli 2015 in Kraft und enthält umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland. Es adressiert insbesondere die Probleme langer Wartezeiten auf Facharzttermine, die Unterversorgung in ländlichen Gebieten und die Neugestaltung von Vergütungsstrukturen.
Das Wichtigste in Kürze
- Einführung von Terminservicestellen (TSS) bei den KVen zur Vermittlung von Facharzt-Terminen
- Ärzte in gesperrten Planungsbereichen können zum Verkauf ihrer Praxis an das Versorgungswerk verpflichtet werden
- Erleichterungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Neuregelungen zur Weiterbildungsförderung
Versorgungsstärkungsgesetz im Kontext der Arztpraxis
Das GKV-VSG verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, Terminservicestellen einzurichten, über die GKV-Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten sollen. Für Ärzte bedeutet dies, Kapazitäten für diese Terminvergabe vorzuhalten und bei der TSS registriert zu sein.
Eine der umstrittensten Regelungen des Gesetzes ist die Möglichkeit, Arztsitze in überversorgten Planungsbereichen einzuziehen, wenn Praxen nicht nachbesetzt werden. Die Zulassung erlischt in diesen Fällen, und der Arzt erhält eine Entschädigung für den Goodwill der Praxis. Diese Regelung berührt unmittelbar die Praxisplanung und die Absicherung des Praxiswerts.
Für MVZ wurden im GKV-VSG die Gründungsvoraussetzungen gelockert und die Möglichkeit der Anstellung weiterer Ärzte erleichtert. Die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung durch die KVen wurde ebenfalls gestärkt.
Was Ärzte wissen müssen
Das GKV-VSG hat die Rahmenbedingungen für Niederlassung und Praxisbetrieb nachhaltig verändert. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisplanung und Praxisübergabe die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den realen Praxiswert im Blick zu behalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
- Bundesgesundheitsministerium – Versorgungsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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