Das ärztliche Versorgungswerk ist eine berufsständische Pflichtversicherung für approbierte Ärzte, die Mitglied einer Landesärztekammer sind. Es tritt an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung und bietet Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente sowie Hinterbliebenenversorgung. In Deutschland gibt es 18 eigenständige Versorgungswerke der Ärztekammern, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind und eigene Anlagestrategien und Satzungen haben.
Bedeutung für Ärzte
Das Versorgungswerk ist für die meisten Ärzte die wichtigste Säule der Altersversorgung. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Einkünften, und die zu erwartende Rente hängt von den geleisteten Beiträgen und der Anlageperformance des Versorgungswerks ab. Bei Wechsel des Bundeslandes oder bei Praxisaufgabe müssen Ärzte prüfen, wie mit bestehenden Anwartschaften umgegangen wird.
Praxishinweise
Ärzte sollten die Leistungsübersichten ihres Versorgungswerks regelmäßig lesen und bei Lücken zusätzliche private Vorsorge betreiben. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Analyse ihrer Versorgungswerksleistungen und der Ergänzung durch private Absicherungsprodukte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke
- ABV: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Deutsche Rentenversicherung: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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