Das ärztliche Versorgungswerk ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die Ärztinnen und Ärzten mit Approbation und Kammermitgliedschaft als Pflichtmitglied offensteht und an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) tritt. Rechtsgrundlage für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist § 6 Abs. 1 SGB VI.
Bedeutung für Ärzte
Jeder approbierte Arzt, der einer Landesärztekammer angehört, ist in der Regel Pflichtmitglied des zuständigen ärztlichen Versorgungswerks. Der monatliche Beitrag entspricht dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (2025: 18,6 % des Bruttogehalts, hälftig vom Arbeitgeber getragen), höchstens jedoch der Beitragsbemessungsgrenze von 7.600 Euro monatlich (West 2025). Versorgungswerke sind kapitalgedeckt, im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung, weshalb die Renditechancen langfristig höher sind. Neben der Altersrente leisten Versorgungswerke Berufsunfähigkeitsrente sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Angestellte Ärzte müssen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung aktiv beim zuständigen Versorgungswerk und der Deutschen Rentenversicherung beantragen; Fristen sind zu beachten. Ärzteversichert empfiehlt, den Befreiungsantrag unmittelbar mit Beschäftigungsbeginn zu stellen und regelmäßig die Rentenauskunft des Versorgungswerks zu prüfen.
Abgrenzung
Das ärztliche Versorgungswerk ist von der privaten Altersvorsorge (z. B. Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge) zu unterscheiden, die ergänzend abgeschlossen werden kann. Es unterscheidet sich auch von der gesetzlichen Rentenversicherung durch seine Kapitaldeckung und regionalen Unterschiede in Leistungshöhe und Satzung.
Beispiel
Eine Assistenzärztin beginnt eine Stelle an einem Universitätsklinikum. Sie stellt sofort den Befreiungsantrag von der gesetzlichen Rentenversicherung und wird Pflichtmitglied des Versorgungswerks ihrer Landesärztekammer. Ihr Arbeitgeber zahlt den hälftigen Beitrag direkt an das Versorgungswerk.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →