Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten und andere kammerfähige Freiberufler. Es dient als eigenständiges Alterssicherungssystem und ersetzt für die Mitglieder die gesetzliche Rentenversicherung.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte sind als Pflichtmitglieder der jeweiligen Landesärztekammer automatisch Mitglied im zuständigen Versorgungswerk. Die Beiträge orientieren sich in der Regel am Einkommen und sind vergleichbar mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der entscheidende Unterschied: Versorgungswerke arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren, nicht nach dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rente.
Für Praxisinhaber bedeutet das: Die Beiträge zum Versorgungswerk sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, und die späteren Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die Rendite der ärztlichen Versorgungswerke lag in den letzten Jahrzehnten typischerweise über der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung.
Abgrenzung
Das Versorgungswerk ist nicht zu verwechseln mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder privaten Rentenversicherungen. Während die bAV eine freiwillige Ergänzung darstellt, ist das Versorgungswerk eine Pflichtversorgung. Auch die Rürup-Rente (Basisrente) ist ein eigenständiges Produkt, das allerdings steuerlich ähnlich behandelt wird.
Beispiel
Ein 35-jähriger Facharzt für Innere Medizin in Niederlassung zahlt monatlich rund 1.400 EUR in das Versorgungswerk ein und erwirbt damit Ansprüche auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Ärzteversichert sieht in der Beratungspraxis häufig, dass Mediziner die Leistungen ihres Versorgungswerks nicht vollständig kennen und dadurch doppelte oder lückenhafte Absicherung entsteht.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- GKV-Spitzenverband – Gesetzliche Krankenversicherung
- Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke – berufsständische Versorgung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen (Steuern, Rente)
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