Ein Vertragsarzt ist ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Arzt, der berechtigt und verpflichtet ist, GKV-Versicherte ambulant zu behandeln und die Kosten mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Die Zulassung wird durch den Zulassungsausschuss erteilt und setzt eine abgeschlossene Facharztweiterbildung, eine Approbation und die Eintragung in das Arztregister voraus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zugelassener Arzt zur Behandlung von GKV-Versicherten im ambulanten Bereich
  • Zulassung durch Zulassungsausschuss, begrenzt durch Bedarfsplanung
  • Abrechnung über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung

Vertragsarzt im Kontext der Arztpraxis

Die Vertragsarztzulassung ist die Grundlage für die selbstständige Niederlassung als Kassenarzt. Ohne Zulassung darf kein Arzt GKV-Leistungen abrechnen. Die Zulassung ist standortgebunden und an einen Versorgungsbereich geknüpft. In überversorgten Planungsbereichen sind keine neuen Zulassungen möglich, sofern keine Sonderbedarfsregelung greift.

Der Vertragsarzt hat gegenüber der KV weitreichende Pflichten. Dazu gehören die Teilnahme am Bereitschaftsdienst, die Einhaltung der Qualitätssicherungsrichtlinien, die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V (250 Stunden alle fünf Jahre) und die Teilnahme an Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Verstöße können zu Honorarkürzungen oder im Extremfall zum Entzug der Zulassung führen.

Als Vertragsarzt unterliegt der Arzt auch dem Sozialrecht. Die GKV kann über Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Verordnungsweise und Behandlungskosten überprüfen. Der Arzt hat Anspruch auf rechtliches Gehör und kann vor den Sozialgerichten gegen Regressbescheide vorgehen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz ist daher für Vertragsärzte empfehlenswert.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert bietet niedergelassenen Vertragsärzten eine umfassende Beratung zu allen relevanten Versicherungsfragen rund um die Praxistätigkeit, von der Berufshaftpflicht bis zur Absicherung gegen Einkommensverlust.

Quellen und weiterführende Informationen

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