Vertragsrechtsschutz bezeichnet einen Leistungsbaustein der Rechtsschutzversicherung, der die Kosten für die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus privatrechtlichen Verträgen übernimmt. Er umfasst Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber und niedergelassene Ärzte ist Vertragsrechtsschutz in mehreren Bereichen relevant: Streitigkeiten mit dem Vermieter über Praxismietverträge (Miethöhe, Betriebskosten, Renovierungspflichten) gehören zu den häufigsten Rechtsfällen. Konflikte mit Lieferanten für Medizinprodukte oder IT-Dienstleister (Softwarelizenzen, Wartungsverträge), Auseinandersetzungen mit Kooperationspartnern in BAGs oder MVZs sowie Ansprüche aus Leasingverträgen für Praxisfahrzeuge und Geräte sind weitere typische Anwendungsfälle. Wichtig ist, dass Vertragsrechtsschutz für Verträge, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung geschlossen wurden, oft nicht gilt (Vorvertraglichkeit). Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Praxispersonal ist gesonderter Arbeitsrechtsschutz erforderlich. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss einer Berufshaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung zu prüfen, ob der Vertragsrechtsschutz explizit für betriebliche Verträge eingeschlossen ist, da private und gewerbliche Vertragsrechtsschutz häufig getrennt angeboten werden.

Abgrenzung

Vertragsrechtsschutz unterscheidet sich vom Arbeitsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen), vom Sozialrechtsschutz (Auseinandersetzungen mit KV oder Rentenversicherung) und vom Verwaltungsrechtsschutz (Behördenverfahren). Er deckt ausschließlich privatrechtliche Vertragsbeziehungen ab.

Beispiel

Ein Praxisinhaber streitet mit seinem Vermieter um eine Betriebskostennachzahlung von 8.000 Euro. Die Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz-Baustein übernimmt die Anwaltskosten und Gerichtskosten; der Praxisinhaber trägt lediglich den vereinbarten Selbstbehalt von 250 Euro.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →